GOZ Nr. 3060

Stillung einer Blutung durch Abbinden oder Umstechen des Gefäßes oder durch Knochenbolzung

Punktzahl140 Punkte  
Faktor1,0-fach2,3-fach3,5-fach
Gebühr in €7,87 €18,11 €27,56 €

Kommentar zur Leistungsbeschreibung

Diese Nummer ist berechnungsfähig für die Stillung einer Blutung sowohl im Mund- als auch im Kieferbereich, intra- und/oder extraoral, wenn als blutungsstillende Maßnahme entweder ein Abbinden oder eine Umstechung des blutungsverursachenden Gefäßes oder eine Knochenbolzung durchgeführt wird. Neben den aufgeführten Techniken kann die Blutstillung auch durch andere, geeignete Verfahren herbeigeführt werden, die ggf. analog berechnet werden. Die Leistung kann im Zusammenhang mit jeder chirurgischen Maßnahme in derselben Sitzung anfallen. Beim Vorliegen mehrerer, örtlich getrennt auftretender Blutungen, die gestillt werden müssen, ist die Leistung mehrfach berechnungsfähig.
Einfache blutstillende Maßnahmen sind Bestandteil der jeweiligen Leistung und als primäre Wundversorgung abgegolten.
Muss ein Gefäß freigelegt werden, um eine Blutstillung durch Abbinden, Umstechen des Gefäßes oder durch Knochenbolzung zu erreichen, wird der Leistungsinhalt der Nummer 2660 (GOÄ) erfüllt, sofern dieses einen eigenständigen operativen Eingriff darstellt.
Neben dieser Leistung ist eine Nachbehandlungsleistung nach Nummer 3300 nicht berechnungsfähig. Beim Einsatz eines Operationsmikroskops wird ein Zuschlag nach der Nummer 0110 berechnet.

Zusätzlicher Aufwand

  • Problematische Kreislaufverhältnisse
  • Vermeidung von Wundheilungsstörungen/Kiefernekrosen (ONJ) infolge Allgemeinmedikation z. B. Bisphosphonattherapie oder Systemerkrankungen
  • Erhöhter Schwierigkeitsgrad bei Eingriff im entzündlich veränderten Gebiet
  • u. v. m.

Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen

  • Röntgendiagnostik GOÄ 5000 ff.
  • Konsiliarische Erörterung GOÄ 60
  • Schmerzausschaltung GOZ 0090/0100
  • Auffüllen der Alveole mit Knochenersatzmaterial GOZ § 6 Abs. 1
  • Eingliederung einer Verbandplatte GOÄ 2700
  • Anwendung OP-Mikroskop GOZ 0110
  • u. v. m.