GOZ Nr. 3070

Exzision von Schleimhaut oder Granulationsgewebe, als selbständige Leistung

Punktzahl45 Punkte  
Faktor1,0-fach2,3-fach3,5-fach
Gebühr in €2,53 €5,82 €8,86 €

Kommentar zur Leistungsbeschreibung

Die Exzision nach dieser Nummer beinhaltet die Entfernung von intraoralem Weichgewebe geringen Umfangs.
Die Leistungslegende stellt klar, dass es sich dabei um eine selbstständige Leistung handeln muss, d. h. die Maßnahme darf nicht bereits Leistungsinhalt einer anderen Leistung sein. Sie kann auch nicht neben weiteren chirurgischen Maßnahmen in demselben Operationsgebiet in derselben Sitzung berechnet werden. Maßnahmen am Gingivalsaum im Zusammenhang mit Präparationen oder Füllungen sind nach der Nummer 2030 zu berechnen. Ist eine Exzision am Gingivalrand aus parodontaltherapeutischen Gründen erforderlich, erfolgt dies nach der Nummer 4080. Die Entfernung von apikalem Granulationsgewebe ist nicht Bestandteil dieser Leistung. Probeexzisionen oder Exzisionen größeren Umfanges sind Inhalt anderer Nummern: 2401, 2402 (GOÄ) bzw. 3080 (GOZ).
Beim Einsatz eines Lasers wird ein Zuschlag nach der Nummer 0120 berechnet.

Zusätzlicher Aufwand

  • Problematische Kreislaufverhältnisse
  • Erhöhter Schwierigkeitsgrad bei Eingriff im entzündlich veränderten Gebiet
  • Erhöhte Blutungsneigung
  • u. v. m.

Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen

  • Schmerzausschaltung GOZ 0090 GOZ 0100
  • Belagentfernung GOZ 4050 ff.
  • Stillung einer übermäßigen Blutung GOZ 3050
  • Stillung einer Blutung durch Abbinden oder Umstechen eines Gefäßes oder durch Knochenbolzung GOZ 3060
  • Anwendung Laser GOZ 0120
  • Plastische Deckung GOZ 3100
  • u. v. m.