GOZ Nr. 3100
Plastische Deckung im Rahmen einer Wundversorgung einschließlich einer Periostschlitzung, je Operationsgebiet (Raum einer zusammenhängenden Schnittführung)
Abrechnungsbestimmung
Die Leistung nach der Nummer 3100 ist für dasselbe Operationsgebiet nicht neben der Leistung nach der Nummer 3090 berechnungsfähig.
Punktzahl | 270 Punkte | ||
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Faktor | 1,0-fach | 2,3-fach | 3,5-fach |
Gebühr in € | 15,19 € | 34,93 € | 53,15 € |
Kommentar zur Leistungsbeschreibung
Diese Nummer ist berechnungsfähig für den plastischen Wundverschluss nach chirurgischen Maßnahmen, wenn eine Lappenplastik nicht Leistungsinhalt der chirurgischen/implantologischen Hauptleistung ist oder nach den Abrechnungsbestimmungen mit der Erbringung derselben abgegolten ist (z. B. Nummer 3090, 9100). Die Periostschlitzung ist Leistungsinhalt.
Diese Gebührennummer ist berechnungsfähig, wenn eine einfache Readaptation der Wundränder nicht möglich oder nicht indiziert ist.
Die Leistung ist je Operationsgebiet berechnungsfähig, wobei das OP-Gebiet als der Raum einer zusammenhängenden Schnittführung definiert ist. Im Zusammenhang mit dem plastischen Verschluss einer Kieferhöhle nach der Nummer 3090 ist diese Leistung nicht berechenbar.
Die Vornahme schwieriger Lappenplastiken (z. B. Spaltlappenplastik) wird nach Nummer 2382 (GOÄ) berechnet.
Zur Leistungsberechnung tritt der betreffende Zuschlag aus dem Abschnitt L hinzu. Bei dieser Leistung fällt zusätzlich der OP-Zuschlag nach der Nummer 0500 an, sofern es sich um die höchste zuschlagsfähige Leistung am Operationstag handelt und kein OP-Zuschlag aus der GOÄ zur Berechnung kommt.
Zusätzlicher Aufwand
- Problematische Kreislaufverhältnisse
- Vermeidung von Wundheilungsstörungen/Kiefernekrosen (ONJ) infolge Allgemeinmedikation z. B. Bisphosphonattherapie oder Systemerkrankungen
- Erhöhter Schwierigkeitsgrad bei Eingriff im entzündlich veränderten Gebiet
- Erhöhte Blutungsneigung
- Schwierige Schleimhautverhältnisse (z. B. Pergamentschleimhaut)
- u. v. m.
Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen
- Röntgendiagnostik GOÄ 5000 ff.
- Schmerzausschaltung GOZ 0090 GOZ 0100
- Operation einer Zyste GOZ 3190 GOZ 3200
- Osteotomien GOZ 3030 GOZ 3040
- Zahnentfernungen GOZ 3000 ff.
- Schleimhauttransplantate GOZ 4130
- Bindegewebstransplantate GOZ 4133
- Membraneinbringung GOZ 4138
- Stillung einer übermäßigen Blutung, die das typische Maß des Eingriffs übersteigt oder eine Unterbrechung des Eingriffs erfordert
GOZ 3050 - Stillung einer Blutung durch Abbinden oder Umstechen eines Gefäßes oder durch Knochen-bolzung GOZ 3060
- Eingliederung einer Verbandplatte GOÄ 2700
- ggf. Zuschlag für ambulantes Operieren nach Abschnitt L
- u. v. m.