GOZ Nr. 3110
Resektion einer Wurzelspitze an einem Frontzahn
Punktzahl | 460 Punkte | ||
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Faktor | 1,0-fach | 2,3-fach | 3,5-fach |
Gebühr in € | 25,87 € | 59,50 € | 90,55 € |
Kommentar zur Leistungsbeschreibung
Kommentar zur Leistungsbeschreibung Diese Nummer ist berechnungsfähig für die Resektion einer Wurzelspitze an einem Frontzahn. Zu den Frontzähnen sind die Zähne 1, 2 und 3 des Ober- und Unterkiefers zu zählen. Weist ein Frontzahn ausnahmsweise zwei Wurzelspitzen auf, ist die Position zweimal berechnungsfähig.
Die Vornahme einer retrograden Wurzelfüllung und/oder eines retrograden Verschlusses der Wurzel ist nicht Leistungsinhalt dieser Nummer und gesondert berechnungsfähig. Die Kosten für konfektionierte apikale Stiftsysteme sind ebenfalls gesondert berechnungsfähig.
Das Auskratzen von apikalem Granulationsgewebe ist nicht zusätzlich berechnungsfähig.
Beim Einsatz eines Operationsmikroskops wird ein Zuschlag nach der Nummer 0110 berechnet.
Zur Leistungsberechnung tritt der betreffende Zuschlag aus dem Abschnitt L hinzu. Bei dieser Leistung fällt zusätzlich der OP-Zuschlag nach der Nummer 0500 an, sofern es sich um die höchste zuschlagsfähige Leistung am Operationstag handelt und kein OP-Zuschlag aus der GOÄ zur Berechnung kommt.
Beschluss des Beratungsforums Nr. 27:
Die Entfernung einer oder mehrerer Wurzeln eines mehrwurzeligen Zahnes (Wurzelamputation) unter Belassung der klinischen oder prothetischen Krone stellt eine selbstständige Leistung dar und wird gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog berechnet. Aus grundsätzlichen Erwägungen empfiehlt die Bundeszahnärztekammer keine konkrete Analoggebühr. Der PKV-Verband und die Beihilfeträger halten als Analoggebühr - je nach Aufwand - die GOZ-Nr. 3110, 3120 oder 3130 für angemessen.
Zusätzlicher Aufwand
- Problematische Kreislaufverhältnisse
- Vermeidung von Wundheilungsstörungen/Kiefernekrosen (ONJ) infolge Allgemeinmedikation z. B. Bisphosphonattherapie oder Systemerkrankungen
- Erhöhter Schwierigkeitsgrad bei Eingriff im entzündlich veränderten Gebiet
- Erhöhte Blutungsneigung
- u. v. m.
Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen
- Röntgendiagnostik GOÄ 5000 ff.
- Schmerzausschaltung GOZ 0090/0100
- Retrograde Füllung GOZ 2050
- Plastischer Verschluss einer eröffneten Kieferhöhle GOZ 3090
- Operation einer Zyste GOZ 3190/3200
- Aufbereitung eines Wurzelkanals GOZ 2410
- Füllung eines Wurzelkanals GOZ 2440
- Stillung einer übermäßigen Blutung, die das typische Maß des Eingriffs übersteigt oder eine Unterbrechung des Eingriffs erfordert
GOZ 3050 - Stillung einer Blutung durch Abbinden oder Umstechen eines Gefäßes oder durch Knochenbolzung GOZ 3060
- Auffüllen des Knochendefektes GOZ 4110
- Plastischer Wundverschluss GOZ 3100
- Semipermanente Schienung GOZ 7070
- Eingliederung einer Verbandplatte GOÄ 2700
- Anwendung OP-Mikroskop GOZ 0110
- ggf. Zuschlag für ambulantes Operieren nach Abschnitt L
- u. v. m.