GOZ Nr. 3140
Reimplantation eines Zahnes einschließlich einfacher Fixation
Punktzahl | 550 Punkte | ||
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Faktor | 1,0-fach | 2,3-fach | 3,5-fach |
Gebühr in € | 30,93 € | 71,15 € | 108,27 € |
Kommentar zur Leistungsbeschreibung
Die Reimplantation (auch: Replantation) eines Zahnes beschreibt das Wiedereinbringen eines traumatisch oder iatrogen komplett aus der Alveole herausgelösten
Zahnes (Avulsion) in die Alveole. Einfache Fixationsmaßnahmen nach dem Wiedereinbringen des Zahnes in das Zahnfach werden von der Leistung umfasst. Diese können als Vorbereitung zur Schienung des Zahnes dienen. Die Schienung kann in Abhängigkeit von der klinischen Situation z.B. mittels Glasfasersplint oder Drahtligatur, auch unter Anwendung der Säureätz- oder Adhäsivtechnik erfolgen und ist nicht Leistungsbestandteil dieser Gebührennummer, sondern gesondert berechnungsfähig. Konservierende, parodontologische oder endodonto-logische Leistungen unterfallen nicht dieser Gebührennummer. Die Reposition nach Zahndislokation (Lockerung, extrusive/intrusive/laterale Dislokation) entsprechen nicht dieser Gebührennummer, sondern der Geb.-Nr. 2685 GOÄ. Die Reposition eines zahntragenden Bruchstückes des Alveolarfortsatzes ist unter der Geb.-Nr. 2686 GOÄ beschrieben und neben der Geb.-Nr. 3140 GOZ berechnungsfähig.
Die Transplantation eines Zahnes ist unter der Geb.-Nr. 3160 GOZ beschrieben. Sofern es sich bei der Geb.-Nr. 3140 GOZ um die höchste zuschlagsberechtigte GOZ-Leistung am Behandlungstag handelt und kein Operationszuschlag der GOÄ berechnet wird, löst deren ambulante Leistungsvornahme den Operationszuschlag nach der Geb.-Nr. 0510 GOZ aus.
Zusätzlicher Aufwand
- Problematische Kreislaufverhältnisse
- Vermeidung von Wundheilungsstörungen/Kiefernekrosen (ONJ) infolge Allgemeinmedikation z. B. Bisphosphonattherapie oder Systemerkrankungen
- Erhöhte Blutungsneigung (z. B. hämorrhagische Diathese, gerinnungshemmende Medikation)
- Umfangreiche Traumatisierung, Reinigung der Alveole
- Spezielle Maßnahmen zur Vitalerhaltung der Wurzelhaut
- Begleitende Weichteilschädigung
- Erhöhter Schwierigkeitsgrad bei Eingriff im entzündlich veränderten Gebiet
- Operationsfeld in Gefäßnähe
- Operation in Kieferhöhlennähe
- Stark gekrümmte bzw. abnorm geformte Wurzel
- u. v. m.
Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen
- Röntgendiagnostik GOÄ 5000 ff.
- Konsiliarische Erörterung GOÄ 60
- Belagentfernung GOZ 4050/4055
- Schmerzausschaltung GOZ 0090/0100
- Stillung einer übermäßigen Blutung, die das typische Maß des Eingriffs übersteigt oder eine Unterbrechung des Eingriffs erfordert
GOZ 3050 - Stillung einer Blutung durch Abbinden oder Umstechen eines Gefäßes oder durch Knochenbolzung GOZ 3060
- Subgingivale antibakterielle Lokalapplikation GOZ 4025
- Einbringen von regenerativen Substanzen GOZ 4110
- Trepanation eines Zahnes GOZ 2390
- Aufbereitung eines Wurzelkanals GOZ 2410
- Füllung eines Wurzelkanals GOZ 2440
- Wurzelspitzenresektion GOZ 3110/3120
- Eingliederung eines Klebebrackets GOZ 6100
- Eingliederung eines Bandes GOZ 6120
- Eingliederung einer Verbandplatte GOÄ 2700
- Eingliederung eines Teilbogens GOZ 6140
- Eingliederung eines ungeteilten Bogens GOZ 6150
- Fixation mittels Drahtligaturen GOÄ 2697
- Semipermanente Schienung GOZ 7070
- Restaurationen GOZ 2050 ff.
- Apexifikation GOZ § 6 Abs. 1
- ggf. Zuschlag für ambulantes Operieren nach Abschnitt L
- u. v. m.