GOZ Nr. 3160
Transplantation eines Zahnes einschließlich operativer Schaffung des Knochenbettes
Punktzahl | 650 Punkte | ||
---|---|---|---|
Faktor | 1,0-fach | 2,3-fach | 3,5-fach |
Gebühr in € | 36,56 € | 84,08 € | 127,95 € |
Kommentar zur Leistungsbeschreibung
Die Transplantation ist die Verpflanzung eines Zahnes oder Zahnkeimes an eine andere Stelle im Kiefer. Eine vor einer Transplantation ggf. vorgenommene Entfernung des zu verpflanzenden Zahnes ist nach den Nummern 3000, 3010 bzw. 3030, 3040 oder 3045 zu berechnen. Die Schaffung eines neuen Knochenbettes oder die Umgestaltung einer vorhandenen Alveole am Zielort der Transplantation einschließlich der primären Wundversorgung ist mit der Leistung abgegolten. Formgebende Maßnahmen am Transplantat zur Anpassung an die vorhandenen Nachbarzähne im Sinne einer Odontoplastik sind in der Gebührenordnung nicht beschrieben und daher analog berechnungsfähig. Erforderliche Einschleifmaßnahmen für eine störungsfreie Okklusion und Artikulation sind zusätzlich berechnungsfähig. Fixierungen des transplantierten Zahnes, z. B. mit Adhäsivtechnik und/oder Schienungsmaßnahmen, können gesondert berechnet werden. Reimplantations-maßnahmen erfüllen den Leistungsinhalt der Nummer 3140.
Zur Leistungsberechnung tritt der betreffende Zuschlag aus dem Abschnitt L hinzu. Bei dieser Leistung fällt zusätzlich der OP-Zuschlag nach der Nummer 0510 an, sofern es sich um die höchste zuschlagsfähige Leistung am Operationstag handelt und kein OP-Zuschlag aus der GOÄ zur Berechnung kommt.
Zusätzlicher Aufwand
- Problematische Kreislaufverhältnisse
- Vermeidung von Wundheilungsstörungen/Kiefernekrosen (ONJ) infolge Allgemeinmedikation z. B. Bisphosphonattherapie oder Systemerkrankungen
- Erhöhte Blutungsneigung (z. B. hämorrhagische Diathese, gerinnungshemmende Medikation)
- Operationsfeld in Gefäßnähe
- Operation in Kieferhöhlennähe
- Erhöhter Aufwand zur formkongruenten Schaffung eines Knochenbettes
- u. v. m.
Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen
- Röntgendiagnostik GOÄ 5000 ff.
- Konsiliarische Erörterung GOÄ 60
- Belagentfernung GOZ 4050/4055
- Schmerzausschaltung GOZ 0090/0100
- Stillung einer übermäßigen Blutung, die das typische Maß des Eingriffs übersteigt oder eine Unterbrechung des Eingriffs erfordert
GOZ 3050 - Stillung einer Blutung durch Abbinden oder Umstechen eines Gefäßes oder durch Knochenbolzung GOZ 3060
- Odontoplastik GOZ § 6 Abs. 1
- Einschleifen GOZ 4040
- Eingliederung eines Klebebrackets GOZ 6100
- Eingliederung eines Bandes GOZ 6120
- Eingliederung einer Verbandplatte GOÄ 2700
- Eingliederung eines Teilbogens GOZ 6140
- Eingliederung eines ungeteilten Bogens GOZ 6150
- Fixation mittels Drahtligaturen GOÄ 2697
- Semipermanente Schienung GOZ 7070
- ggf. Zuschlag für ambulantes Operieren nach Abschnitt L
- u. v. m.