GOZ Nr. 3260

Freilegen eines retinierten oder verlagerten Zahnes zur orthopädischen Einstellung

Punktzahl550 Punkte  
Faktor1,0-fach2,3-fach3,5-fach
Gebühr in €30,93 €71,15 €108,27 €

Kommentar zur Leistungsbeschreibung

Diese Nummer ist berechnungsfähig für die chirurgische Freilegung eines retinierten oder verlagerten Zahnes, bei dem eine kieferorthopädische Einstellung geplant ist. Werden im Zusammenhang mit dieser Leistung Drahtligaturen, Drahthäkchen oder dergleichen angelegt, ist zusätzlich die Nummer 2697 (GOÄ) berechnungsfähig. Zur Vorbereitung der Mobilisierung des freigelegten Zahnes können weitere Leistungen nach der Nummer 6120 (Band) und nach Nummer 6100 (Bracket) anfallen. Zur Leistungsberechnung tritt der betreffende Zuschlag aus dem Abschnitt L hinzu. Bei dieser Leistung fällt zusätzlich der OP-Zuschlag nach der Nummer 0510 an, sofern es sich um die höchste zuschlagsfähige Leistung am Operationstag handelt und kein OP-Zuschlag aus der GOÄ zur Berechnung kommt.

Zusätzlicher Aufwand

  • Problematische Kreislaufverhältnisse
  • Gefährdete Nachbarstrukturen
  • Erhöhte Blutungsneigung
  • Erschwerter Zugang
  • u. v. m.

Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen

  • Röntgendiagnostik GOÄ 5000 ff.
  • Schmerzausschaltung GOZ 0090 GOZ 0100
  • Stillung einer übermäßigen Blutung, die das typische Maß des Eingriffs übersteigt oder eine Unterbrechung des Eingriffs erfordert
    GOZ 3050
  • Stillung einer Blutung durch Abbinden oder Umstechen eines Gefäßes oder durch Knochenbolzung GOZ 3060
  • Anbringen eines Brackets GOZ 6100
  • Anbringen eines Bandes GOZ 6120
  • Anlegen eines Teilbogens GOZ 6140
  • Maßnahmen zur Einordnung eines verlagerten Zahnes GOZ 6260
  • Zystektomie GOZ 3190
  • ggf. Zuschlag für ambulantes Operieren nach Abschnitt L
  • u. v. m.