GOZ Nr. 3270
Germektomie
Punktzahl | 590 Punkte | ||
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Faktor | 1,0-fach | 2,3-fach | 3,5-fach |
Gebühr in € | 33,18 € | 76,32 € | 116,14,31 € |
Kommentar zur Leistungsbeschreibung
Diese Nummer ist berechnungsfähig für die operative Entfernung eines Zahnkeims ohne ausgebildete Wurzel einschließlich der primären Wundversorgung.
Die Entfernung eines retinierten, impaktierten oder verlagerten Zahnes mit weitgehend abgeschlossenem Wurzelwachstum erfüllt den Leistungsinhalt der Nummer 3040. Die Entfernung eines extrem retinierten und/oder extrem verlagerten Zahnes mit weitgehend abgeschlossenem Wurzelwachstum wird nach der Nummer 3045 berechnet.
Das Entfernen einer Zyste in Verbindung mit der Germektomie ist gesondert berechnungsfähig. Zur Leistungsberechnung tritt der betreffende Zuschlag aus dem Abschnitt L hinzu. Bei dieser Leistung fällt zusätzlich der OP-Zuschlag nach der Nummer 0510 an, sofern es sich um die höchste zuschlagsfähige Leistung am Operationstag handelt und kein OP-Zuschlag aus der GOÄ zur Berechnung kommt.
Zusätzlicher Aufwand
- Problematische Kreislaufverhältnisse
- Erhöhte Blutungsneigung (z. B. hämorrhagische Diathese)
- Operationsfeld in Gefäßnähe
- Intraoperative Nervdarstellung
- Operation in Kieferhöhlennähe
- Umfangreiche Knochenentfernung
- u. v. m.
Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen
- Röntgendiagnostik GOÄ 5000 ff.
- Konsiliarische Erörterung GOÄ 60
- Schmerzausschaltung GOZ 0090/0100
- Stillung einer übermäßigen Blutung, die das typische Maß des Eingriffs übersteigt oder eine Unterbrechung des Eingriffs erfordert
GOZ 3050 - Stillung einer Blutung durch Abbinden oder Umstechen eines Gefäßes oder durch Knochenbolzung GOZ 3060
- Plastischer Verschluss einer eröffneten Kieferhöhle GOZ 3090
- Operation einer Zyste GOZ 3190/3200
- Auffüllen des Knochendefektes mit Knochenersatzmaterial GOZ § 6 Abs. 1
- Knochentransplantation GOZ 9090
- Entnahme von Knochen aus getrenntem Operationsgebiet GOZ 9140
- Weichteilunterfütterung mit alloplastischem Material GOÄ 2442
- Knochentransplantation GOZ 9090
- Entnahme von Knochen aus getrenntem Operationsgebiet GOZ 9140
- Weichteilunterfütterung mit alloplastischem Material GOÄ 2442
- Tuberplastik GOZ 3250
- ggf. Zuschlag für ambulantes Operieren nach Abschnitt L
- u. v. m.