GOZ Nr. 7020

Umarbeitung einer vorhandenen Prothese zum Aufbissbehelf

Punktzahl450 Punkte  
Faktor1,0-fach2,3-fach3,5-fach
Gebühr in €25,31 €58,21 €88,58 €

Kommentar zur Leistungsbeschreibung

Unter der Leistungsnummer wird das Umarbeiten einer vorhandenen Prothese zum Aufbissbehelf mit oder ohne adjustierte Oberfläche berechnet. Diese dient z. B. der Repositionierung des Unterkiefers, der Relaxierung der Kaumuskulatur oder Distraktion der Kiefergelenke oder dem Aufbau von Eckzahnführungen.
Diese Nummer kann nur für abnehmbaren Zahnersatz und nicht für Kronen und Brücken in Ansatz gebracht werden.
Die Umarbeitung einer vorhandenen Prothese kann auch im Vorfeld einer neuen definitiven prothetischen Versorgung indiziert sein. Sie kann jedoch nur an bereits vorhandenem abnehmbarem Zahnersatz ausgeführt werden.
Für Veränderungen an neuen endgültigen Prothesen kann diese Leistungsnummer nicht berechnet werden.
Die Umarbeitung einer vorhandenen Prothese kann additiv durch Aufbringung von Kunststoff oder durch subtraktive Maßnahmen erfolgen.

Zusätzlicher Aufwand

  • Erschwerte Abdrucknahme bei eingeschränkter Mundöffnung (Myoarthropathie, Kieferklemme, Schmerzzustand)
  • Kippungen, Elongationen von Zähnen, Teilbezahnung
  • Unilateraler Prothesensattel
  • Freiendsättel
  • Erschwerte Retention bei starken Abrasionen
  • Erschwerte Relationsbestimmung
  • Bruxismus
  • u. v. m.

Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen

  • Röntgendiagnostik GOÄ 5000 ff.
  • Vitalitätsprobe GOZ 0070
  • Abformung eines Kiefers/beider Kiefer GOZ 0050
    zur Diagnostik und/oder Planung GOZ 0060
  • Abformung mit individuellem Löffel GOZ 5170
  • FAL-Leistungen GOZ 8000 ff.
  • Unterfütterungsmaßnahmen vor Umarbeitung zum Aufbissbehelf GOZ 5270 ff.
  • Erweiterungsmaßnahmen GOZ 5250 ff.
  • Beratendes und belehrendes Gespräch GOZ 6190
  • u. v. m.