GOZ Nr. 7040

Kontrolle eines Aufbissbehelfes

Punktzahl65 Punkte  
Faktor1,0-fach2,3-fach3,5-fach
Gebühr in €3,66 €8,41 €12,80 €

Kommentar zur Leistungsbeschreibung

Unter dieser Leistungsnummer wird die Kontrolle eines Aufbissbehelfs einschließlich seiner Auswirkungen auf das Kauorgan berechnet.
Bei Aufbissbehelfen ohne adjustierte Oberfläche nach der Nummer 7000 werden die Kontrollen oder Veränderungen ebenfalls nach dieser Nummer berechnet, solange es sich nicht um Wiederherstellungsmaßnahmen handelt.
Bei Aufbissbehelfen mit adjustierter Oberfläche nach der Nummer 7010 bzw. 7020 werden die Kontrollen nach der Nummer 7040 berechnet, solange es sich nicht um Veränderungen an der adjustierten Oberfläche handelt.
Die Maßnahme ist im Verlauf der Schienentherapie in der Regel mehrfach angezeigt.

Zusätzlicher Aufwand

  • Eingeschränkte Mundöffnung (akute Myoarthropathie, Kieferklemme)
  • Umfang der Kontrolle
  • u. v. m.

Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen

  • Wiederherstellung der Funktion eines Aufbissbehelfs GOZ 7030
  • Beratendes und belehrendes Gespräch GOZ 6190
  • u. v. m.