GOZ Nr. 7050
Kontrolle eines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche: subtraktive Maßnahmen, je Sitzung
| Punktzahl | 180 Punkte | ||
|---|---|---|---|
| Faktor | 1,0-fach | 2,3-fach | 3,5-fach |
| Gebühr in € | 10,12 € | 23,28 € | 35,43 € |
Kommentar zur Leistungsbeschreibung
Unter dieser Leistungsnummer wird die Kontrolle eines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche und die Veränderung der Oberfläche zum antagonistischen Kauflächenrelief durch Einschleifen berechnet.
Maßnahmen nach dieser Nummer sind in der Regel im Verlauf einer Behandlung mehrfach indiziert. Werden in derselben Sitzung neben subtraktiven Maßnahmen zusätzlich an anderer Stelle additive Maßnahmen durchgeführt, sind diese nach der Nummer 7060 gesondert zu berechnen.
Eine Kontrolle ohne Veränderung der adjustierten Oberfläche wird nach der Nummer 7040 berechnet.
Zusätzlicher Aufwand
- Eingeschränkte Mundöffnung (akute Myoarthropathie, Kieferklemme)
- Erschwerte Relationsbestimmung
- Kippungen, Elongationen von Zähnen
- Erschwerte Retention bei starken Abrasionen
- Extremer Bruxismus
- u. v. m.
Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen
- Wiederherstellungsmaßnahmen GOZ 7030
- Ggf. Kontrolle Aufbissbehelf, additiv GOZ 7060
- Beratendes und belehrendes Gespräch GOZ 6190
- u. v. m.