GOZ Nr. 7060
Kontrolle eines Aufbissbehelfes mit adjustierter Oberfläche: Additive Maßnahmen, je Sitzung
| Punktzahl | 410 Punkte | ||
|---|---|---|---|
| Faktor | 1,0-fach | 2,3-fach | 3,5-fach |
| Gebühr in € | 23,06 € | 53,04 € | 80,71 € |
Kommentar zur Leistungsbeschreibung
Unter dieser Leistungsnummer wird die Kontrolle eines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche und die Veränderung der Oberfläche zum antagonistischen Kauflächenrelief durch Aufbringen von Material berechnet.
Maßnahmen nach dieser Nummer können im Verlauf einer Behandlung mehrfach indiziert sein. Werden in derselben Sitzung neben additiven Maßnahmen zusätzlich an anderer Stelle subtrak- tive Maßnahmen durchgeführt, sind diese nach der Nummer 7050 gesondert zu berechnen.
Eine Kontrolle ohne Veränderung der adjustierten Oberfläche wird nach der Nummer 7040 berechnet.
Zusätzlicher Aufwand
- Eingeschränkte Mundöffnung (akute Myoarthropathie, Kieferklemme)
- Erschwerte Relationsbestimmung
- Kippungen, Elongationen von Zähnen
- Erschwerte Retention bei starken Abrasionen
- Extremer Bruxismus
- u. v. m.
Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen
- Wiederherstellungsmaßnahmen GOZ 7030
- Ggf. Kontrolle Aufbissbehelf, subtraktiv GOZ 7050
- u. v. m.