GOZ Nr. 8030
Kinematische Scharnierachsenbestimmung (eingeschlossen sind die kinematische Scharnierachsenbestimmung, das definitive Markieren der Referenzpunkte, das Anlegen eines Übertragungsbogens, das Koordinieren eines Übertragungsbogens mit einem Artikulator)
Abrechnungsbestimmung
Neben den Leistungen nach den Nummern 8020 bis 8035 sind die Material- und Laborkosten für die Artikulation des Ober- und Unterkiefermodells im (halb) individuellen Artikulator gesondert berechnungsfähig.
Punktzahl | 550 Punkte | ||
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Faktor | 1,0-fach | 2,3-fach | 3,5-fach |
Gebühr in € | 30,93 € | 71,15 € | 108,27 € |
Kommentar zur Leistungsbeschreibung
Die Leistung nach der Gebührennummer dient der schädelbezüglichen Montage eines Oberkiefermodells in einen volladjustierbaren Artikulator mittels einer kinematischen Bestimmung der Scharnierachse der Kiefergelenke. Das geschieht mittels einer Übertragung nach Ermittlung und Markierung der Referenzpunkte durch einen individuell einzustellenden Gesichtsbogen.
Eingeschlossen sind alle zahnärztliche Maßnahmen, die bei der Übertragung des Oberkiefers in einen (halb)individuellen Artikulator anfallen. Labortechnische Leistungen, insbesondere die Montage von Ober- und Unterkiefermodell in einen adjustierbaren Artikulator sowie die Einstellung des Artikulators nach den übermittelten individuellen Werten, sind gesondert berechnungsfähig.
Die Montage des Gegenkiefermodells ist in der Gebührenordnung entfallen und als zahntechnische Leistung berechenbar. Die erforderlichen Registrate sind mit den Leistungen nach den Nummern 8010, 8050 oder 8060 abgegolten.
Zusätzlicher Aufwand
- Anatomische Besonderheiten
- Desorientierung des Patienten
- Platzängste
- Anbringungserschwernis
- u. v. m.
Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen
- FAL/FTL GOZ 8000 ff.
- Leistungen zu Aufbissbehelfen, Langzeitprovisorien GOZ 7000 ff.
- Prothetische Leistungen GOZ 5000 ff.
- Kronen/Inlays GOZ 2150/2160, 2170, 2200 ff.
- Kieferorthopädische Leistungen GOZ 6000 ff.
- Montage von Ober- und Unterkiefermodell in einen adjustierbaren Artikulator als zahntechnische Leistung
- Einstellung des Artikulators nach den übermittelten individuellen Werten als zahntechnische Leistung
- u. v. m.