GOZ Nr. 8050
Registrieren von Unterkieferbewegungen zur Einstellung halbindividueller Artikulatoren und Einstellung nach den gemessenen Werten, je Sitzung
Abrechnungsbestimmung
Neben den Leistungen nach den Nummern 8050 bis 8065 sind Material- und Laborkosten für die Einstellung des (halb) individuellen Artikulators nach den gemessenen Werten gesondert berechnungsfähig.
Punktzahl | 500 Punkte | ||
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Faktor | 1,0-fach | 2,3-fach | 3,5-fach |
Gebühr in € | 28,12 € | 64,68 € | 98,42 € |
Kommentar zur Leistungsbeschreibung
Um in einem halbindividuellen Artikulator die Patientensituation simulieren zu können, sind Informationen über das Kiefergelenk und seine Bewegungen erforderlich. Dies ist mittels Registrierung, z. B. der Latero- bzw. Mediotrusion beidseits und der Protrusion möglich. Mithilfe der gewonnenen Daten kann die Funktion des Kiefergelenkes annähernd reproduziert werden. Die erforderlichen Maßnahmen zur Einstellung beziehen sich auf die mechanische Programmierung des Artikulators.
Laborkosten sind separat berechenbar. Die Leistung ist unabhängig von der Anzahl der Registrierungen nur einmal je Sitzung berechenbar.
Der Aufbau und/oder die Justage einer individuellen Frontzahnführung im Artikulator ist als zahntechnische Leistung gesondert berechenbar.
Zusätzlicher Aufwand
- Anatomische Besonderheiten
- Desorientierung des Patienten
- Anbringungserschwernis
- Mehrfache Registrierung der Unterkieferbewegungen
- u. v. m.
Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen
- FAL/FTL GOZ 8000 ff.
- Leistungen zu Aufbissbehelfen, Langzeitprovisorien GOZ 7000 ff.
- Prothetische Leistungen GOZ 5000 ff.
- Kronen/Inlays GOZ 2150/2160, 2170, 2200 ff.
- Kieferorthopädische Leistungen GOZ 6000 ff.
- Aufbau einer individuellen Frontzahnführung aus plastischem Material als zahntechnische Leistung
- Justage einer aktuellen oder therapeutischen Frontzahnführung
- u. v. m.