GOZ Nr. 8100
Systematische subtraktive Maßnahmen am natürlichen Gebiss, am festsitzenden und/oder herausnehmbaren Zahnersatz, je Zahnpaar
Punktzahl | 20 Punkte | ||
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Faktor | 1,0-fach | 2,3-fach | 3,5-fach |
Gebühr in € | 1,12 € | 2,59 € | 3,94 € |
Kommentar zur Leistungsbeschreibung
In der Folge einer funktionellen Analyse können systematische Einschleifmaßnahmen erforderlich werden, um eine neue Zuordnung der okklusalen Beziehungen und der Artikulation zu erreichen. Hierzu kann die schrittweise Annäherung an das Behandlungsziel in mehreren Sitzungen erforderlich werden. Die Maßnahmen dienen der Feineinstellung von Okklusion und Artikulation. Grobe Einschleifmaßnahmen werden hingegen nach der Nummer 4040 berechnet.
Okklusale Korrekturen im Zusammenhang mit der Eingliederung von neuem Zahnersatz fallen nicht unter diese Gebührennummer. Die vollständige Entfernung von zu diagnostischen oder therapeutischen Zwecken aufgebauten Funktionsflächen ist in der GOZ nicht beschrieben und wird nach § 6 Abs. 1 analog berechnet.
Zusätzlicher Aufwand
- Anatomische Besonderheiten
- Erschwerte Einschleifmaßnahmen an Zahnersatz
- Zahnstellungsanomalien
- Einschleifmaßnahmen im distalen Bereich
- u. v. m.
Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen
- FAL/FTL GOZ 8000 ff.
- Leistungen zu Aufbissbehelfen GOZ 7000 ff.
- Einschleifen grober VorkontakteGOZ 4040
- Entfernung eines diagnostischen Aufbaus GOZ § 6 Abs. 1
- Beseitigung scharfer Zahnkanten GOZ 4030
- Fluoridierung GOZ 2010
- Füllungspolituren GOZ 2130
- u. v. m.