GOZ Nr. 9003

Verwenden einer Orientierungsschablone/Positionierungsschablone zur Implantation, je Kiefer

Abrechnungsbestimmung

Bei Verwendung einer Orientierungsschablone sind die Material- und Laborkosten gesondert berechnungsfähig.

Punktzahl100 Punkte  
Faktor1,0-fach2,3-fach3,5-fach
Gebühr in €5,62 €12,94 €19,68 €

Kommentar zur Leistungsbeschreibung

Die Gebührennummer beschreibt die intraoperative Verwendung einer Schablone zur Insertion eines Implantats oder mehrerer Implantate. Die Orientierungs- bzw. Positionierungsschablone wird im Gegensatz zur diagnostischen Schablone (Röntgenmessschablone) als operative Schablone (Bohrschablone) verwendet und dient der Übertragung der diagnostisch festgelegten Implantatposition auf den Operationssitus. Die Leistung ist je Kiefer, in dem eine Implantation geplant ist, berechnungsfähig, also auch, wenn es zur Implantation selbst nicht mehr gekommen ist. Der zahnärztliche Aufwand im Zusammenhang mit der Herstellung der Schablone ist im Leistungstext nicht beschrieben und kann daher nach § 6 Abs. 1 analog berechnet werden.

Zusätzlicher Aufwand

  • Mehraufwand bei der Insertion mehrerer Implantate
  • Erschwernis bei der Positionierung
  • u. v. m.

Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen

  • Planungsmodelle OZ 0050 GOZ 0060
  • Röntgendiagnostik GOÄ 5000 ff.
  • Fotografie GOZ § 6 Abs. 1
  • Implantatplanung GOZ 9000
  • Implantat-Navigationsschablone GOZ 9005
  • Heil- und Kostenplanung GOZ 0030
  • Implantologische Leistungen GOZ 9010 ff.
  • Herstellung der Schablonen GOZ § 6 Abs. 1
  • Virtuelle Implantation mittels DVT GOZ § 6 Abs. 1
  • u. v. m.