GOZ Nr. 9010

Implantatinsertion, je Implantat
Präparieren einer Knochenkavität für ein enossales Implantat, Einsetzen einer Implantatschablone zur Überprüfung der Knochenkavität (z. B. Tiefenlehre), ggf. einschließlich Knochenkondensation, Knochenglättung im Bereich des Implantates, Einbringen eines enossalen Implantates einschließlich Verschlussschraube und ggf. Einbringen von Aufbauelementen bei offener Einheilung sowie Wundverschluss

Punktzahl1545 Punkte  
Faktor1,0-fach2,3-fach3,5-fach
Gebühr in €86,89 €199,86 €304,13 €

Kommentar zur Leistungsbeschreibung

Die Gebührennummer beschreibt die wesentlichen Leistungsbestandteile der Implantation für ein enossales Implantat.
Leistungsinhalte sind die Schaffung eines formkongruenten Implantatbettes für die Einbringung des ausgewählten Implantats entsprechend dem Implantatdesign, dem Durchmesser und der Länge, ferner die intraoperativen Prüfschritte zur Feststellung der erforderlichen enossalen Bohrungstiefe sowie das Einbringen bzw. Einschrauben oder Verbolzen des Implantats.
Röntgenologische Überprüfungen sind gesondert berechnungsfähig.
Eine ggf. erforderliche Knochenkondensation ist Inhalt der Leistungsbeschreibung, kann sich jedoch aufgrund des Mehraufwands gegenüber der Durchschnittsleistung in der Wahl des Gebührenfaktors niederschlagen.
Die Glättung des Kieferknochens am Insertionsort ist ebenfalls Inhalt der Leistung, kann sich jedoch aufgrund des Mehraufwands gegenüber der Durchschnittsleistung in der Wahl des Gebührenfaktors niederschlagen.
Implantate, Implantatteile und einmalverwendbare Implantatfräsen sind zusätzlich berechnungsfähig.
Bei dieser Leistung fällt zusätzlich der OP-Zuschlag nach der Nummer 0530 an, sofern es sich um die höchste zuschlagsfähige Leistung am Operationstag handelt und kein OP-Zuschlag aus der GOÄ zur Berechnung kommt.

Zusätzlicher Aufwand

  • Besonders tief reichende Implantation
  • Besonders großer Implantatdurchmesser
  • Gefährdung anatomischer Nachbarstrukturen
  • Besonders harte und kompakte Knochensubstanz
  • Schwierig herzustellende Parallelität zu vorhandenen Zahnachsen
  • Schwierig herzustellende Parallelität bei mehreren Implantaten
  • Mehraufwand für Knochenkondensationsmaßnahmen
  • Mehraufwand für die Knochenglättung am Insertionsort
  • Erschwernis bei vorhandenem Zahnersatz
  • Erschwernis bei Sofortimplantation
  • Zusätzliche medikamentöse Applikation in den Implantathohlraum
  • u. v. m.

Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen

  • Implantat-Positionierungsschablone GOZ 9003
  • Implantat-Navigationsschablone GOZ 9005
  • Röntgenologische Leistungen GOÄ 5000 ff.
  • Anästhesieleistungen  GOZ 0080    ff.
  • Sinuslift  GOZ 9110 GOZ 9120
  • Bone Splitting  GOZ 9130
  • Knochengewinnung und -implantation GOZ 9090
  • Augmentation GOZ 9100 GOZ 9140
  • Plastische Deckung  GOZ 3100
  • Stillung einer übermäßigen Blutung, die das typische Maß des Eingriffs übersteigt oder eine Unterbrechung des Eingriffs erfordert
    GOZ 3050
  • ggf. Zuschlag für ambulantes Operieren nach Abschnitt L
  • u. v. m.