GOZ Nr. 9020
Insertion eines Implantates zum temporären Verbleib, auch orthodontisches Implantat
Punktzahl | 515 Punkte | ||
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Faktor | 1,0-fach | 2,3-fach | 3,5-fach |
Gebühr in € | 28,96 € | 66,62 € | 101,38 € |
Kommentar zur Leistungsbeschreibung
Die Insertion eines Implantats zum temporären Verbleib dient der übergangsweisen Stabilisierung einer abnehmbaren prothetischen Versorgung. Die Leistung erfolgt in der Regel im Vorfeld einer definitiven implantatgetragenen prothetischen Rehabilitation.
Implantate zum temporären Verbleib sind in der Regel geringer dimensioniert als Implantate zur definitiven Versorgung. Sie können auch transgingival gesetzt werden. Durch ihre Oberflächentextur sind sie wieder entfernbar. Im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung werden sie auch als Verankerungselement für orthodontische Hilfsmittel benutzt.
Die Leistung ist je gesetztem Implantat berechnungsfähig.
Bei dieser Leistung fällt zusätzlich der OP-Zuschlag nach der Nummer 0510 an, sofern es sich um die höchste zuschlagsfähige Leistung am Operationstag handelt und kein OP-Zuschlag aus der GOÄ zur Berechnung kommt.
Zusätzlicher Aufwand
- Gefährdung anatomischer Nachbarstrukturen
- Besonders harte und kompakte Knochensubstanz
- Schwierig herzustellende Parallelität bei mehreren Implantaten
- u. v. m.
Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen
- Implantat-Positionierungsschablone GOZ 9003
- Implantat-Navigationsschablone GOZ 9005
- Röntgenologische Leistungen GOÄ 5000 ff.
- Anästhesieleistungen GOZ 0080 ff.
- ggf. Zuschlag für ambulantes Operieren nach Abschnitt L
- u. v. m.