GOZ Nr. 9040
Freilegen eines Implantats, und Einfügen eines oder mehrerer Aufbauelemente (z. B. eines Gingivaformers) bei einem zweiphasigen Implantatsystem
Punktzahl | 626 Punkte | ||
---|---|---|---|
Faktor | 1,0-fach | 2,3-fach | 3,5-fach |
Gebühr in € | 35,21 € | 80,98 € | 123,23 € |
Kommentar zur Leistungsbeschreibung
Implantate werden nach ihrer knöchernen subgingivalen Einheilung in der zweiten Behandlungsphase für die prothetische Versorgung freigelegt. Dabei wird die Gingiva oberhalb des Implantatskopfes chirurgisch entfernt. Die Implantat-Verschlussschraube wird nach der Exzision der darüberliegenden Schleimhaut entfernt und in der Regel durch einen Gingivaformer o. Ä. ersetzt. Durch diese Maßnahme bildet sich um den Hals des freigelegten Implantats oder eines zusätzlichen Aufbauelements (Abutment) eine natürliche Gingivamanschette. Art und Anzahl dieser Aufbauelemente variieren zwischen den unterschiedlichen Implantatsystemen.
Zusätzlicher Aufwand
- Schwierige Lokalisation des eingeheilten Implantats
- Zusätzlicher Einsatz der Navigationsschablone
- Besonders dicke Schleimhaut
- Erschwerter klinischer Zugang
- Besonderes Equipment zur Freilegung (z. B. Schleimhautstanze)
- Erhöhter Zeitaufwand zur Blutstillung
- Zusätzliche medikamentöse Applikation in den Implantathohlraum
- u. v. m.
Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen
- Röntgenologische Leistungen GOÄ 5000 ff.
- Anästhesieleistungen GOZ 0080 ff.
- Plastische Deckung GOZ 3100
- Vestibulumplastik/Gingivaextensionplastik GOZ 3240
- Lappenplastik GOÄ 2381, 2382
- Stillung einer übermäßigen Blutung, die das typische Maß des Eingriffs übersteigt oder eine Unterbrechung des Eingriffs erfordert
GOZ 3050 - u. v. m.