GOZ Nr. 6090
Maßnahmen zur Einstellung der Okklusion durch alveolären Ausgleich bei abgeschlossener Wachstumsphase einschließlich Retention, je Kiefer
Punktzahl | 700 Punkte | ||
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Faktor | 1,0-fach | 2,3-fach | 3,5-fach |
Gebühr in € | 39,37 € | 90,55 € | 137,79 € |
Kommentar zur Leistungsbeschreibung
Die Leistung umfasst vorwiegend die kieferorthopädische Behandlung im Erwachsenengebiss. Die Maßnahmen im Sinne der Nummer 6090 umfassen alle Leistungen zur Einstellung der Okklusion durch alveolären Ausgleich nach abgeschlossenem Kiefer- und Schädelwachstum unabhängig von den angewandten Behandlungsmethoden oder den verwendeten Therapiegeräten (Schienen, Positioner und dergl.).
Die Gebührennummer ist neben den Nummern 6030, 6040 bzw. 6050 berechnungsfähig, allerdings nur außerhalb einer Wachstumsphase. Sie ist jedoch nicht an einen Vierjahreszeitraum gebunden.
Hinsichtlich der Berechnung eines festsitzenden Lingualretainers siehe BZÄK-Stellungnahme:
Eingliederung eines festsitzenden Retainers
Zusätzlicher Aufwand
- Schwierige Motivation, Compliance
- Erschwerte Abformbedingungen
- Erschwerte Verankerung der Behandlungsapparaturen
- Verzögerte Reaktionslage der Gewebe
- Erschwernis bei kombiniert chirurgisch-kieferorthopädischer Behandlung
- Erschwernis bei Vorliegen von restaurativen und rekonstruktiven Versorgungen
- u. v. m.
Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen
- Eingliederung eines Klebebrackets GOZ 6100
- Entfernung eines Klebebrackets GOZ 6110
- Eingliederung eines Bandes GOZ 6120
- Entfernung eines Bandes GOZ 6130
- Eingliederung eines Teilbogens GOZ 6140
- Eingliederung eines ungeteilten Bogens GOZ 6150
- Eingliederung intra-/extraoraler Verankerungsapparaturen GOZ 6160
- Maßnahmen zur Wiederherstellung GOZ 6180
- Maßnahmen zur Umformung eines Kiefers GOZ 6030-6050
- Röntgenologische Bestimmung des Skelettalters GOÄ 5037
- Lingualretainer 2698 GOÄ
- u. v. m.