GOZ Nr. 6110

Entfernung eines Klebebrackets einschließlich Po­lieren und gegebenenfalls Versiegelung des Zahnes

Punktzahl70 Punkte  
Faktor1,0-fach2,3-fach3,5-fach
Gebühr in €3,94 €9,05 €13,78 €

Kommentar zur Leistungsbeschreibung

Die Leistung beinhaltet das Abnehmen eines Kle- bebrackets oder Attachments, das Entfernen von Kleberesten und das Polieren. Die „gegebenenfalls erfolgende Versiegelung des Zahnes" gemäß Leistungsbeschreibung umfasst lediglich die ursprüngliche Kontakt-/Umgebungsfläche des entfernten Klebebrackets/Bandes (Demineralisationen ohne Kavitätenbildung). Weitere Fissuren- /Glattflächen-versiegelungen, die auf Grund eigenständiger Indikation unabhängig von der Entfernung eines Klebebrackets/Bandes erfolgen, unterfallen der Nummer 2000. Die Leistung ist je Klebebracket berechnungsfähig. Bei einer Umpositionierung eines Brackets kommen die Nummer 6110 und die Nummer 6100 zur Anwendung.
Das Entfernen von Attachments im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung mit Alignern, z. B. Kunststoffschienen, wird ebenfalls unter dieser Nummer berechnet.

Zusätzlicher Aufwand

  • Erschwernis bei Vorliegen von restaurativen und rekonstruktiven Versorgungen
  • Mehraufwand bei nicht metallischen, zahnfarbenen oder keramischen Brackets
  • Erschwernis bei zungenseitiger Platzierungen
  • u. v. m.

Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen

  • Platzierung eines Brakets GOZ 6100
  • Fluoridierungsmaßnahmen GOZ 1020
  • Röntgendiagnostik GOÄ 5000 ff.
  • Belagentfernung GOZ 4050 ff.
  • u. v. m.