GOZ Nr. 6130
Entfernung eines Bandes einschließlich Polieren und gegebenenfalls Versiegelung des Zahnes
Punktzahl | 20 Punkte | ||
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Faktor | 1,0-fach | 2,3-fach | 3,5-fach |
Gebühr in € | 1,12 € | 2,59 € | 3,94 € |
Kommentar zur Leistungsbeschreibung
Die Leistung beinhaltet das Abnehmen eines Bandes, das Entfernen von Kleberesten und das Polieren. Die „gegebenenfalls erfolgende Versiegelung des Zahnes" gemäß Leistungsbeschreibung umfasst lediglich die ursprüngliche Kontakt-/Umgebungsfläche des entfernten Klebebrackets/Bandes (Demineralisationen ohne Kavitätenbildung). Weitere Fissuren-/Glattflächenversiegelungen, die auf Grund eigenständiger Indikation unabhängig von der Entfernung eines Klebebrackets/Bandes erfolgen, unterfallen der Nummer 2000.
Zusätzlicher Aufwand
- Erschwernis bei Vorliegen von restaurativen und rekonstruktiven Versorgungen
- u. v. m.
Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen
- Fluoridierungsmaßnahmen GOZ 1020
- Röntgendiagnostik GOÄ 5000 ff.
- Belagentfernung GOZ 4050 ff.
- u. v. m.