GOZ Nr. 6150

Eingliederung eines ungeteilten Bogens, alle Zahngruppen umfassend, je Kiefer

Punktzahl500 Punkte  
Faktor1,0-fach2,3-fach3,5-fach
Gebühr in €28,12 €64,68 €98,42 €

Kommentar zur Leistungsbeschreibung

Die Leistung beinhaltet das Anpassen, die Einprobe, das Einsetzen und das Einligieren.
Die Leistung ist ggf. auch neben der Eingliederung von Teilbögen berechnungsfähig.
Die Gebührennummer kann auch für die Wiedereingliederung eines gelösten Bogens oder die erneute Eingliederung desselben Bogens berechnet werden. Die Entfernung eines ungeteilten Bogens ist unter der Nummer 2702 (GOÄ) beschrieben.

Zusätzlicher Aufwand

  • Mehraufwand bei komplizierter Zahn- oder Kiefermorphologie
  • Erschwernis bei komplizierter Ligaturenführung
  • u. v. m.

Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen

  • Mehrkosten für Materialien, z. B. NiTi-Bogen, Memory-Bogen usw.
  • u. v. m.