GOZ Nr. 6160

Eingliederung einer intra-/extraoralen Veranke­rung (z. B. Headgear)

Abrechnungsbestimmung

Die Kosten für die eingegliederten Hilfsmittel nach den Nummern 6160 und 6170 sind gesondert berechnungsfähig.

Punktzahl370 Punkte  
Faktor1,0-fach2,3-fach3,5-fach
Gebühr in €2081 €47,86 €72,83 €

Kommentar zur Leistungsbeschreibung

Die Gebührennummer beschreibt beispielhaft eine berechnungsfähige Apparatur zur intra-/extraoralen Verankerung. Die Materialien und ggf. Laborkosten sind gesondert berechnungsfähig.

Zusätzlicher Aufwand

  • Mehraufwand bei komplizierter Zahn- oder Kiefermorphologie
  • Erschwerte Verankerung der Behandlungsapparatur
  • u. v. m.