GOZ Nr. 6160
Eingliederung einer intra-/extraoralen Verankerung (z. B. Headgear)
Abrechnungsbestimmung
Die Kosten für die eingegliederten Hilfsmittel nach den Nummern 6160 und 6170 sind gesondert berechnungsfähig.
Punktzahl | 370 Punkte | ||
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Faktor | 1,0-fach | 2,3-fach | 3,5-fach |
Gebühr in € | 2081 € | 47,86 € | 72,83 € |
Kommentar zur Leistungsbeschreibung
Die Gebührennummer beschreibt beispielhaft eine berechnungsfähige Apparatur zur intra-/extraoralen Verankerung. Die Materialien und ggf. Laborkosten sind gesondert berechnungsfähig.
Zusätzlicher Aufwand
- Mehraufwand bei komplizierter Zahn- oder Kiefermorphologie
- Erschwerte Verankerung der Behandlungsapparatur
- u. v. m.