GOZ Nr. 6170

Eingliederung einer Kopf-Kinn-Kappe

Abrechnungsbestimmung

Die Kosten für die eingegliederten Hilfsmittel nach den Nummern 6160 und 6170 sind gesondert berechnungsfähig.

Punktzahl500 Punkte  
Faktor1,0-fach2,3-fach3,5-fach
Gebühr in €28,12 €64,68 €98,42 €

Kommentar zur Leistungsbeschreibung

Die Leistung beschreibt die Anpassung und Einstellung einer Kopf-Kinn-Kappe zu kieferorthopädischen Zwecken. Die Kosten für die bei der Eingliederung notwendigen Hilfsmittel sind in dem Honorar nicht enthalten.