GOZ Nr. 6170
Eingliederung einer Kopf-Kinn-Kappe
Abrechnungsbestimmung
Die Kosten für die eingegliederten Hilfsmittel nach den Nummern 6160 und 6170 sind gesondert berechnungsfähig.
Punktzahl | 500 Punkte | ||
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Faktor | 1,0-fach | 2,3-fach | 3,5-fach |
Gebühr in € | 28,12 € | 64,68 € | 98,42 € |
Kommentar zur Leistungsbeschreibung
Die Leistung beschreibt die Anpassung und Einstellung einer Kopf-Kinn-Kappe zu kieferorthopädischen Zwecken. Die Kosten für die bei der Eingliederung notwendigen Hilfsmittel sind in dem Honorar nicht enthalten.