GOZ Nr. 6180
Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit und/oder Erweiterung von herausnehmbaren Behandlungsgeräten einschließlich Abformung und Wiedereinfügen, je Kiefer und je Sitzung einmal berechnungsfähig
Punktzahl | 270 Punkte | ||
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Faktor | 1,0-fach | 2,3-fach | 3,5-fach |
Gebühr in € | 15,19 € | 34,93 € | 53,15 € |
Kommentar zur Leistungsbeschreibung
Die Gebührennummer bezieht sich auf Wiederherstellungsmaßnahmen ausschließlich für herausnehmbare kieferorthopädische Geräte und Apparaturen einschließlich ggf. erforderlicher Abformungen. Gleiches gilt für Erweiterungsmaßnahmen.
Die Wiederherstellungsmaßnahmen an festsitzenden Geräten oder Apparaturen können daher nach § 6 Abs. 1 erfolgen.
Die Leistung kann je Kiefer und Sitzung berechnet werden.
Zusätzlicher Aufwand
- Mehraufwand bei komplizierter Zahn- oder Kiefermorphologie
- u. v. m.