GOZ Nr. 6180

Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktions­fähigkeit und/oder Erweiterung von herausnehm­baren Behandlungsgeräten einschließlich Abfor­mung und Wiedereinfügen, je Kiefer und je Sitzung einmal berechnungsfähig

Punktzahl270 Punkte  
Faktor1,0-fach2,3-fach3,5-fach
Gebühr in €15,19 €34,93 €53,15 €

Kommentar zur Leistungsbeschreibung

Die Gebührennummer bezieht sich auf Wiederherstellungsmaßnahmen ausschließlich für herausnehmbare kieferorthopädische Geräte und Apparaturen einschließlich ggf. erforderlicher Abformungen. Gleiches gilt für Erweiterungsmaßnahmen.
Die Wiederherstellungsmaßnahmen an festsitzenden Geräten oder Apparaturen können daher nach § 6 Abs. 1 erfolgen.
Die Leistung kann je Kiefer und Sitzung berechnet werden.

Zusätzlicher Aufwand

  • Mehraufwand bei komplizierter Zahn- oder Kiefermorphologie
  • u. v. m.