GOZ Nr. 6200

Eingliedern von Hilfsmitteln zur Beseitigung von Funktionsstörungen (z. B. Mundvorhofplatte) ein­schließlich Anweisung zum Gebrauch und Kon­trollen

Punktzahl450 Punkte  
Faktor1,0-fach2,3-fach3,5-fach
Gebühr in €25,31 €58,21 €88,58 €

Kommentar zur Leistungsbeschreibung

Diese Gebührennummer beschreibt die Eingliederung von Hilfsmitteln jeglicher Art (auch konfektioniert), die geeignet sind, Funktions- bzw. Verhaltenstörungen (Habits) abzustellen. Funktionsstörungen können Daumenlutschen, Lippenbeißen, Zungenpressen u. v. m. sein. Dabei sind neben der Eingliederung auch die Anleitung zum Gebrauch sowie die Verlaufskontrolle Leistungsbestandteil. Diese Gebührennummer ist im Zusammenhang mit den Nummern 6030 bis 6080 nicht berechnungsfähig.
Die Kosten für die verwendeten Hilfsmittel sind als Zahntechnikkosten nach § 9 bzw. als Auslage nach § 4 Abs. 3 berechnungsfähig.
Die Anfertigung und Eingliederung einer schiefen Ebene dient nicht der Beseitigung einer Funktionsstörung. Sie wird nach den Nummern 6220 und 6230 berechnet.

Zusätzlicher Aufwand

  • Aufnahmefähigkeit in Abhängigkeit vom Alter des Patienten
  • Erschwerte Compliance
  • u. v. m.

Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen

  • Kieferorthopädischer Behandlungsplan GOZ 0040
  • Beratendes und belehrendes Gespräch GOZ 6190
  • Kontrolle des Behandlungsverlaufs GOZ 6210
  • Vorbereitende Maßnahmen GOZ 6220
  • Eingliederung von Behandlungsmitteln GOZ 6230
  • Maßnahmen zur Verhütung von Folgen vorzeitigen Zahnverlustes GOZ 6240
  • Beseitigung des Diastemas GOZ 6250
  • Eingliederung eines Aufbissbehelfs GOZ 7000
  • u. v. m.