GOZ Nr. 6220
Vorbereitende Maßnahmen zur Herstellung von kieferorthopädischen Behandlungsmitteln (z. B. Abformung, Bissnahme), je Kiefer
Punktzahl | 180 Punkte | ||
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Faktor | 1,0-fach | 2,3-fach | 3,5-fach |
Gebühr in € | 10,12 € | 23,28 € | 35,43 € |
Kommentar zur Leistungsbeschreibung
Diese Gebührennummer beschreibt alle Maßnahmen, die der Vorbereitung zur Herstellung von kieferorthopädischen Behandlungsmitteln dienen. Beispielhaft sind Abformungen und einfache Bissnahme (Fixationsbiss) genannt. Die Leistung ist je Kiefer berechnungsfähig.
Für ein bimaxillär wirkendes Gerät ist die Nummer demgemäß zweimal berechnungsfähig. Diese Nummer ist neben den Nummern 6030 bis 6080 nicht berechnungsfähig.
Zusätzlicher Aufwand
- Aufnahmefähigkeit in Abhängigkeit vom Alter des Patienten
- Erschwerte Compliance
- Mehrere Maßnahmen pro Kiefer
- Würgereiz
- u. v. m.
Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen
- Beratendes und belehrendes Gespräch GOZ 6190
- Eingliederung von Hilfsmitteln, z. B. Mundvorhofplatte GOZ 6200
- Kontrolle des Behandlungsverlaufs GOZ 6210
- Eingliederung von Behandlungsmitteln GOZ 6230
- Maßnahmen zur Verhütung von Folgen vorzeitigen Zahnverlustes GOZ 6240
- Beseitigung des Diastemas GOZ 6250
- u. v. m.