GOZ Nr. 6250
Beseitigung des Diastemas, als selbständige Leistung
Punktzahl | 450 Punkte | ||
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Faktor | 1,0-fach | 2,3-fach | 3,5-fach |
Gebühr in € | 25,31 € | 58,21 € | 88,58 € |
Kommentar zur Leistungsbeschreibung
Die Gebührennummer umfasst alle Maßnahmen, die geeignet sind, Lücken zwischen Zähnen mittels kieferorthopädischer Maßnahmen zu verringern oder zu beseitigen.
Die chirurgische Vorbehandlung des echten Diastemas (Diastema mediale) wird nach der Nummer 3280 berechnet.
Diese Nummer ist neben den Nummern 6030 bis 6080 nicht berechnungsfähig.
Zusätzlicher Aufwand
- Aufnahmefähigkeit in Abhängigkeit vom Alter des Patienten
- Erschwerte Compliance
- u. v. m.
Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen
- Beratendes und belehrendes Gespräch GOZ 6190
- Eingliederung von Hilfsmitteln GOZ 6200
- Kontrolle des Behandlungsverlaufs GOZ 6210
- Vorbereitende Maßnahmen GOZ 6220
- Eingliederung von kieferorthopädischen Behandlungsmitteln GOZ 6230
- Maßnahmen zur Verhütung von Folgen vorzeitigen Zahnverlustes GOZ 6240
- Lösen und Verlegen des Lippenbändchens GOZ 3280
- u. v. m.