GOZ Nr. 6260

Maßnahmen zur Einordnung eines verlagerten Zah­nes in den Zahnbogen, als selbständige Leistung

Punktzahl1100 Punkte  
Faktor1,0-fach2,3-fach3,5-fach
Gebühr in €61,87 €142,29 €216,53 €

Kommentar zur Leistungsbeschreibung

Die Gebührennummer beschreibt Maßnahmen, die dazu geeignet sind, die Einordnung eines verlagerten Zahnes in den Zahnbogen zu erreichen. Hierzu können ggf. auch chirurgische Maßnahmen notwendig werden, die gesondert berechnet werden. Die Leistung ist nur als selbstständige kieferorthopädische Maßnahme und daher nicht neben den Nummern 6030 bis 6080 berechnungsfähig. Die Gebührennummer findet auch Anwendung für eine für die weitere therapeutische Versorgung notwendige Extrusion eines Zahnes.

Zusätzlicher Aufwand

  • Erschwerte Compliance
  • Ausmaß der Zahnverlagerung
  • Erschwerte Gewebereaktion
  • u. v. m.

Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen

  • Kontrolle des Behandlungsverlaufs GOZ 6210
  • Vorbereitende Maßnahmen GOZ 6220
  • Eingliederung von kieferorthopädischen Behandlungsmitteln GOZ 6230
  • Maßnahmen zur Verhütung von Folgen vorzeitigen Zahnverlustes GOZ 6240
  • Eingliederung von Brackets GOZ 6100
  • Entfernung von Brackets GOZ 6110
  • Eingliederung eines Bandes GOZ 6120
  • Entfernung eines Bandes GOZ 6130
  • Eingliederung eines Teilbogens GOZ 6140
  • Chirurgische Maßnahmen („Freilegen“) GOZ 3260
  • Materialkosten
  • u. v. m.