GOZ Nr. 2010
Behandlung überempfindlicher Zahnflächen, je Kiefer
Punktzahl | 50 Punkte | ||
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Faktor | 1,0-fach | 2,3-fach | 3,5-fach |
Gebühr in € | 2,81 € | 6,47 € | 9,84 € |
Kommentar zur Leistungsbeschreibung
Die Leistung ist zur Reduzierung der Sensibilität an überempfindlichen Zahnflächen berechnungsfähig, z. B. bei freiliegenden Zahnhälsen, an präparierten Zahnoberflächen, nach parodontalen Maßnahmen oder Einschleiftherapien.
Die Behandlung überempfindlicher Zahnflächen ist je Kiefer bei Milch- und bleibenden Zähnen je Sitzung berechenbar.
Die relative Trockenlegung ist mit der Gebühr abgegolten.
Als Materialien können u. a. Fluoridierungsgele oder -lacke oder Salzlösungen eingesetzt werden. Der Leistungsinhalt kann auch durch die Anwendung eines Dental-Lasers erfüllt werden. Die Behandlung überempfindlicher Zahnflächen im Sinne der Nummer 2010 dient der Reduktion/Beseitigung von Hypersensibilitäten. Die Nummer 2010 ist neben der Nummer 1040 berechnungsfähig.
Zusätzlicher Aufwand
- Erhöhter Aufwand bei der Trockenlegung
- Anzahl der zu behandelnden Flächen im Kiefer
- Besonders aufwendiger Materialeinsatz, z. B. Laseranwendung
- u. v. m.
Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen
- Entfernung von Zahnbelägen GOZ 4050
- Professionelle Zahnreinigung GOZ 1040
- Absolute Trockenlegung GOZ 2040
- Fluoridierung ohne Medikamententräger GOZ 1020
- Fluoridierung mit Medikamententräger GOZ 1030
- u. v. m.