GOZ Nr. 2330
Maßnahmen zur Erhaltung der vitalen Pulpa bei Caries profunda (Exkavieren, indirekte Überkappung), je Kavität
Punktzahl | 110 Punkte | ||
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Faktor | 1,0-fach | 2,3-fach | 3,5-fach |
Gebühr in € | 6,19 € | 14,23 € | 21,65 € |
Kommentar zur Leistungsbeschreibung
Die Berechnung dieser Leistung erfordert Maßnahmen (z. B. Einbringen von Kavitätenlinern, Calciumhydroxidpräparaten, Zementen), die dem Schutz der Pulpa und damit der Vitalerhaltung des Zahnes bei pulpennaher Kavität oder nach pulpennaher Präparation eines Zahnes zur Aufnahme einer Krone dienen.
Das Exkavieren ist Bestandteil der Leistung. Bei besonders tiefer Karies kann diese Leistung im Sinne einer exspektativen Reaktionsdiagnostik in einer Folgesitzung erneut erforderlich werden.
Der ggf. provisorische Verschluss der Kavität ist nicht Leistungsbestandteil und wird nach Nummer 2020 zusätzlich berechnet.
Erfolgt in derselben Sitzung jedoch die definitive Versorgung, kann eine Leistung nach den Nummern 2050 ff. zusätzlich berechnet werden.
Die Leistung kann für jede Kavität, ggf. auch mehrfach pro Zahn, ggf. auch zusammen mit einer direkten Überkappung an demselben Zahn in einer anderen Kavität berechnet werden.
Zusätzlicher Aufwand
- Umfang und Tiefe der Kavität
- Abtragen kariösen Dentins mit Handinstrumenten
- Fraktioniertes Exkavieren
- Kariesentfernung durch Einbringung chemischer Substanzen
- Entfernen kariösen Gewebes mittels Hartgewebslaser
- u. v. m.
Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen
- Vitalitätsprüfung GOZ 0070
- Röntgen GOÄ 5000 ff.
- Anästhesie GOZ 0080 ff
- Anlegen von Spanngummi GOZ 2040
- Kariesdetektor GOZ § 6 Abs. 1
- Laserfluoreszenz GOZ § 6 Abs. 1
- Temporärer Verschluss GOZ 2020
- Plastische Restaurationen GOZ 2050-2120
- Gegossene Einlagefüllungen GOZ 2150-2170
- Aufbaufüllung GOZ 2180
- Adhäsives Befestigen einer Aufbaufüllung GOZ 2197
- Anwendung OP-Mikroskop GOZ 0110
- u. v. m.