GOZ Nr. 2360

Exstirpation der vitalen Pulpa einschließlich Exka­vieren, je Kanal

Punktzahl110 Punkte  
Faktor1,0-fach2,3-fach3,5-fach
Gebühr in €6,19 €14,23 €21,65 €

Kommentar zur Leistungsbeschreibung

Unter der Vitalexstirpation versteht man die vollständige Entfernung der Kronen- und Wurzelpulpa bei bleibenden Zähnen und Milchzähnen.
Ggf. notwendige Exkavationsmaßnahmen sind enthalten.
Die Präparation der Zugangskavität (Trepanation) ist nicht Inhalt der Leistungsbeschreibung.
Die Leistung ist je Wurzelkanal berechnungsfähig. Der temporäre, speicheldichte Verschluss ist gesondert berechnungsfähig.

Beschluss des Beratungsforums Nr. 9:
Die Entfernung nekrotischen Pulpengewebes vor der Aufbereitung des Wurzelkanals stellt eine selbstständige Leistung dar und wird gemäß § 6
Abs. 1 GOZ analog berechnet. Aus grundsätzlichen Erwägungen empfiehlt die BZÄK keine konkrete Analoggebühr. Der PKV-Verband hält als Analoggebühr die GOZ-Nr. 2360 (Vitalexstirpation) für angemessen.

Beschluss des Beratungsforums Nr. 43:
Die provisorische Verankerung von bereits vorhandenen definitiven oder provisorischen Kronen auf frakturierten, aber erhaltungswürdigen Zähnen mit reversiblen Stiftaufbauten im Rahmen einer endo- dontischen Versorgung ist analog berechnungsfähig. Aus grundsätzlichen Erwägungen empfiehlt die BZÄK keine konkrete Analoggebühr. Der PKV- Verband und die Beihilfeträger halten als Analoggebühr die GOZ-Nr. 2270 (Provisorium im direkten Verfahren mit Abformung, je Zahn oder Implantat, einschließlich Entfernung) für angemessen.

Zusätzlicher Aufwand

  • Erschwernis bei akuter Infektion
  • Umfang und Tiefe der Kavität
  • Verengte, verlegte oder obliterierte Wurzelkanaleingänge
  • Vorliegen von Dentikeln
  • Gekrümmte, verengte oder obliterierte Wurzelkanäle
  • Besonderer instrumenteller und/oder apparativer Aufwand
  • u. v. m.

Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen

  • Vitalitätsprüfung GOZ 0070
  • Röntgen GOÄ 5000 ff.
  • Trepanation GOZ 2390
  • Anlegen von Spanngummi GOZ 2040
  • Anwendung OP-Mikroskop GOZ 0110
  • Endodontische Maßnahmen GOZ 2400 ff.
  • Temporärer Verschluss GOZ 2020
  • Präendodontische Aufbaufüllung nach GOZ § 6 Abs. 1
  • Adhäsive Befestigung GOZ 2197
  • Anwendung OP-Mikroskop GOZ 0110
  • u. v. m.