GOZ Nr. 2380
Amputation und endgültige Versorgung der avitalen Milchzahnpulpa
Punktzahl | 160 Punkte | ||
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Faktor | 1,0-fach | 2,3-fach | 3,5-fach |
Gebühr in € | 9,00 € | 20,70 € | 31,50 € |
Kommentar zur Leistungsbeschreibung
Die Amputation und Versorgung beinhaltet die Entfernung der gesamten avitalen Milchzahnkronenpulpa und die dauerhafte medikamentöse Abdeckung der freigelegten Wurzelpulpa am Wurzelkanaleingang.
Das Exkavieren ist nicht Bestandteil dieser Leistungsnummer sondern wird im Zusammenhang mit der Füllungsleistung oder einer konfektionierten Kinderkrone berechnet.
Die provisorische Versorgung der Zahnkavität oder deren definitive Versorgung ist gesondert berechnungsfähig.
Die Leistungsnummer zur Devitalisierung der Pulpa einschl. Exkavierens und provisorischen Verschlusses ist entfallen. Eine Berechnung muss ggf. analog erfolgen.
Eine Mortalamputation an einem bleibenden Zahn ist ggf. analog berechnungsfähig.
Zusätzlicher Aufwand
- Umfang und Tiefe der Kavität
- Mehrere Wurzelkanäle
- u. v. m.
Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen
- Röntgen GOÄ 5000 ff.
- Devitalisierung nach GOZ § 6 Abs. 1
- Plastische Restaurationen GOZ 2050–2120
- Konfektionierte Kinderkrone GOZ 2250
- Adhäsive Befestigung GOZ 2197
- u. v. m.