GOZ Nr. 4020

Lokalbehandlung von Mundschleimhauterkran­kungen gegebenenfalls einschließlich Taschen­spülungen, je Sitzung

Punktzahl45 Punkte  
Faktor1,0-fach2,3-fach3,5-fach
Gebühr in €2,53 €5,82 €8,86 €

Kommentar zur Leistungsbeschreibung

Die Lokalbehandlung beinhaltet die Therapie bei Veränderungen und/oder Entzündungen der Mundschleimhäute einschließlich der umgrenzenden Lippenstrukturen. Die Lokalbehandlung kann sowohl bei Erkrankungen der Mundschleimhaut als auch bei Verletzungen oder bei auslösenden Fremdreizen, z. B. durch Zahnersatz erforderlich werden. Die Behandlung kann auf verschiedene Weisen erfolgen, z. B. mittels Aufbringen von Salben oder Spülen von Zahnfleischtaschen mit geeigneten Lösungen.
Nachbehandlungen nach chirurgischen Maßnahmen erfüllen nicht den Leistungsinhalt der Nummer 4020, sondern sind in Abhängigkeit von der erfolgten Behandlung mit den Nummern 3300 oder 3310 zu berechnen. Ebenso ist die Versorgung von Wunden, die z.B. infolge von Verletzungen entstanden sind, nicht mit der Nummer 4020, sondern mit den Nummern 2000 ff. GOÄ zu berechnen.
Treten weitere Maßnahmen hinzu, z. B. das Entfernen von Fremdreizen, kommt die Leistung nach Nummer 4030 zusätzlich zur Berechnung.
Diese Nummer ist ggf. auch neben parodontalchirurgischen Leistungen berechnungsfähig.
Die Nummer 4020 kann auch bei mehreren Maßnahmen dieser Art innerhalb einer Sitzung immer nur einmal berechnet werden.
Materialkosten für die im Rahmen dieser Behandlung verwendeten Medikamente sind nicht gesondert berechnungsfähig.

Beschluss des Beratungsforums Nr. 45:
Eine subgingivale medikamentöse antibakterielle Lokalapplikation im Rahmen einer Periimplantitis- behandlung an einem Implantat stellt eine selbstständige Leistung dar, die nicht in der GOZ beschrieben ist. Aus grundsätzlichen Erwägungen empfiehlt die BZÄK keine konkrete Analoggebühr. Der PKV-Verband und die Beihilfeträger halten als Analoggebühr die GOZ-Nr. 4025 für angemessen.

Zusätzlicher Aufwand

  • Verschiedene Maßnahmen zur Behandlung einer Erkrankung
  • Mehrere Maßnahmen in verschiedenen Mundschleimhautgebieten innerhalb einer Sitzung
  • Besonderer Kostenaufwand für die verwendeten Medikamente
  • u. v. m.

Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen

  • Oberflächenanästhesie GOZ 0080
  • Lokalanästhesien GOZ 0090/0100
  • Nachbehandlungen GOZ 3300/3310, 4150
  • Beseitigung von Kanten, Fremdreizen usw. GOZ 4030
  • Beseitigung von Belägen usw. GOZ 4050/4055, 4060
  • Parodontalchirurgische Therapie GOZ 4070 ff.
  • Subgingivale medikamentöse Lokalapplikation GOZ 4025
  • u. v. m.