GOZ Nr. 4025
Subgingivale medikamentöse antibakterielle Lokalapplikation, je Zahn
Abrechnungsbestimmung
Die verwendeten antibakteriellen Materialien sind gesondert berechnungsfähig.
| Punktzahl | 15 Punkte | ||
|---|---|---|---|
| Faktor | 1,0-fach | 2,3-fach | 3,5-fach |
| Gebühr in € | 0,84 € | 1,94 € | 2,95 € |
Kommentar zur Leistungsbeschreibung
Diese Leistung ist berechnungsfähig, wenn an einem Parodontium unterhalb des Zahnfleischsaums ein lokal wirksames Antibiotikum oder ein Chlorhexidindigluconatpräparat in unterschiedlichen Darreichungsformen eingebracht wird.
Die Leistung ist je Zahn und Sitzung einmal berechnungsfähig. Sie kann im Zusammenhang mit einer mechanischen Reinigung der subgingivalen Oberflächen zur Anwendung kommen. Das eingebrachte Medikament wird gesondert in Rechnung gestellt.
Wird ein antibakteriell wirksames Medikament subgingival an einem Implantat eingebracht, ist eine analoge Bewertung erforderlich.
Die einfache Spülung von Zahnfleischtaschen mit antibakteriellen Lösungen erfüllt den Leistungsinhalt dieser Nummer nicht, sondern ist nach der Nummer 4020 zu berechnen.
Die subgingivale Instillation eines Kortisonpräparates entspricht nicht dieser Gebührennummer, sondern der Nummer 4020, da es nicht antibakteriell, sondern antiphlogistisch wirksam ist.
Beschluss des Beratungsforums Nr. 45:
Eine subgingivale medikamentöse antibakterielle Lokalapplikation im Rahmen einer Periimplantitis- behandlung an einem Implantat stellt eine selbstständige Leistung dar, die nicht in der GOZ beschrieben ist. Aus grundsätzlichen Erwägungen empfiehlt die BZÄK keine konkrete Analoggebühr. Der PKV-Verband und die Beihilfeträger halten als Analoggebühr die GOZ-Nr. 4025 für angemessen.
Zusätzlicher Aufwand
- Erhöhte Schwierigkeit bei mehrwurzeligen Zähnen
- Besonders tiefe Taschen
- u. v. m.
Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen
- Oberflächenanästhesie GOZ 0080
- Lokalanästhesien GOZ 0090/0100
- Professionelle Zahnreinigung GOZ 1040
- Beseitigung von Kanten, Fremdreizen usw. GOZ 4030
- Beseitigung von Kanten, Fremdreizen usw. GOZ 4030
- Lokalbehandlung von Mundschleimhauterkrankungen, gegebenenfalls einschließlich Taschenspülungen GOZ 4020
- Nachbehandlung am Parodontium GOZ 4150
- Parodontalchirurgische Therapie GOZ 4070/4075
- Subgingivale Belagsentfernung GOZ § 6 Absatz 1
- u. v. m.