GOZ Nr. 4040

Beseitigung grober Vorkontakte der Okklusion und Artikulation durch Einschleifen des natürli­chen Gebisses oder bereits vorhandenen Zahner­satzes, je Sitzung

Punktzahl45 Punkte  
Faktor1,0-fach2,3-fach3,5-fach
Gebühr in €2,53 €5,82 €8,86 €

Kommentar zur Leistungsbeschreibung

Die Gebührennummer wird berechnet, wenn Frühkontakte diagnostiziert und eingeschliffen werden oder wenn grobe funktionelle Störungen in Okklusion und/oder Artikulation beseitigt werden müssen. Diese Leistung ersetzt nicht das funktionelle Einschleifen nach der Nummer 8100. Die Leistung kann unabhängig vom Umfang der Maßnahmen nur einmal je Sitzung berechnet werden. Eine Verteilung von Maßnahmen dieser Art auf mehrere Sitzungen ist häufig indiziert.
Die Leistung ist sowohl bei Maßnahmen an natürlichen Zähnen, an Restaurationen, an Rekonstruktionen als auch an vorhandenem Zahnersatz berechnungsfähig. Subtraktive Maßnahmen an Schienen sind nicht nach dieser Nummer, sondern nach der Nummer 7050 zu berechnen. Die Leistung ist nicht berechnungsfähig zur funktionellen Optimierung von Kronen, Brücken und anderem Zahnersatz im Zusammenhang mit deren Eingliederung.

Zusätzlicher Aufwand

  • Bearbeitung von keramischen oder metallischen Oberflächen
  • Umfang der Maßnahmen an natürlichen Zähnen
  • Umfang der Maßnahmen an festsitzendem oder abnehmbarem Zahnersatz
  • Erschwernis bei parodontal erkrankten Zähnen
  • u. v. m.

Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen

  • Lokale medikamentöse Behandlung der Schleimhaut GOZ 4020
  • Beseitigung von scharfen Zahnkanten, störenden Prothesenrändern und Fremdreizen am Parodontium GOZ 4030
  • Füllungspolituren GOZ 2130
  • Lokale Fluoridierung GOZ  1020
  • Systematische subtraktive Maßnahmen GOZ 8100
  • u. v. m.