GOZ Nr. 4075

Parodontalchirurgische Therapie (insbesondere Entfernung subgingivaler Konkremente und Wur­zelglättung) an einem mehrwurzeligen Zahn, ge­schlossenes Vorgehen

Punktzahl130 Punkte  
Faktor1,0-fach2,3-fach3,5-fach
Gebühr in €7,31 €16,82 €25,59 €

Kommentar zur Leistungsbeschreibung

Diese Leistung ist die parodontalchirurgische Therapie im subgingivalen Bereich in einem „geschlossenen“ Verfahren. Sie folgt in der Regel einer Initialtherapie, z. B. der supragingivalen Zahnstein- und Belagentfernung und/oder der professionellen Zahnreinigung. Das „geschlossene Vorgehen“ bezeichnet die chirurgische Parodontaltherapie ohne Mobilisierung oder Aufklappung des Zahnfleisches bei Erhaltung der Gingivamanschette. Sie beinhaltet vor allem die Entfernung der Konkremente sowie die Reinigung und Glättung der Wurzeloberfläche. Eine ggf. notwendige Gingivakürettage zur Entfernung von Granulationsgewebe gehört ebenfalls zum Leistungsinhalt. Eine interne Gingivektomie fällt nicht unter diese Gebührennummer. Die Wurzeloberflächenbearbeitung kann mittels Handinstrumenten oder ma- schinell/mechanisch erfolgen.
Diese Gebührennummer kann nicht bei Implantaten angewendet werden.
Die Leistung ist nicht in derselben Sitzung mit einer professionellen Zahnreinigung berechnungsfähig.

Beschluss des Beratungsforums Nr. 55:
Die subgingivale Instrumentierung in der 2. Therapiestufe gemäß der S3-Leitlinie „Die Behandlung von Parodontitis Stadium I bis III“ der DG Paro und DGZMK ist aufgrund der darin nicht enthaltenen Weichgewebskürettage nicht in der GOZ beschrieben. Die BZÄK, der PKV-Verband und die Beihilfeträger empfehlen als Analoggebühren für die subgingivale Instrumentierung am einwurzeligen Zahn die GOZ-Nr. 3010a und am mehrwurzeligen Zahn die GOZ-Nr. 4138a. Um Erstattungsschwierigkeiten vorzubeugen ist verpflichtend auf der Rechnung anzugeben: „GOZ-Nr. 3010a“ bzw. „4138a“ mit der Beschreibung „Subgingivale Instrumentierung - PAR (AIT)“. Die GOZ-Nrn. 4070 bzw. 4075 sind daneben nicht berechnungsfähig. Die Entfernung der gingivalen/supragingivalen weichen und harten Beläge ist originär nach der GOZ zu berechnen.

Beschluss des Beratungsforums Nr. 56:
Die subgingivale Instrumentierung bei Resttaschen im Rahmen einer Unterstützenden Parodontitistherapie (UPT) gemäß der S3-Leitlinie „Die Behandlung von Parodontitis Stadium I bis III“ der DG Paro und DGZMK ist eine selbstständige, nicht in der GOZ beschriebene Leistung. Die Leistung ist gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnen. Die BZÄK, der PKV-Verband und die Beihilfeträger empfehlen als Analoggebühr die GOZ-Nr. 0090a für den einwurzeligen Zahn und die GOZ-Nr. 2197a für den mehrwurzeligen Zahn. Um Erstattungsschwierigkeiten vorzubeugen ist verpflichtend auf der Rechnung anzugeben: GOZ-Nr. „0090a“ bzw. „2197a“ mit der Beschreibung „Subgingivale Instrumentierung - UPT“. Die GOZ-Nrn. 4070 bzw. 4075 sind daneben nicht berechnungsfähig. Die Entfernung der gingivalen/supragingivalen weichen und harten Beläge ist originär nach der GOZ zu berechnen.

Zusätzlicher Aufwand

  • Besonderer Umfang der Konkremente
  • Besonders fest haftende Konkremente
  • Starke Schmerzempfindlichkeit
  • Starke Blutungsbereitschaft der Gingiva
  • Infiziertes Behandlungsgebiet
  • Mundspülungen zur Absenkung der Keimbelastung
  • Schwer erreichbare Konkremente bei Fehlstellung
  • Schwer entfernbare Konkremente an Oberflächeneinziehungen
  • Erschwernis bei Zahnlockerung
  • u. v. m.

Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen

  • Parodontalstatus GOZ 4000
  • Gingival-Index/Parodontal-IndexGOZ 4005
  • Anästhesien GOZ 0080 ff.
  • Supragingivale Belagentfernung GOZ 4055
  • Kontrolle nach Belagentfernung GOZ 4060
  • Beseitigen scharfer Zahnkanten GOZ 4030
  • Politur von Füllungen GOZ 2130
  • Konturieren von Rekonstruktionsrändern GOZ 2320
  • Lokalbehandlung von Mundschleimhauterkrankungen GOZ 4020
  • Behandlung überempfindlicher Zahnflächen GOZ 2010
  • Lokale Fluoridierung GOZ 1020
  • Subgingivale medikamentöse antibakterielle Lokalapplikation GOZ 4025
  • Mundhygienestatus GOZ 1000
  • Kontrolle Übungserfolg GOZ 1010
  • Versiegelung von Fissuren, Glattflächen GOZ 2000
  • Zusätzliche Reinigung der Zunge und der Wangenschleimhaut im Sinne einer Full-Mouth-Desinfektion GOZ § 6 Abs. 1
  • Interne Gingivektomie, externe Gingivektomie, Gingivoplastik GOZ 4080
  • Taschensterilisation (z. B. mittels Ozon, Laser o. Ä.) GOZ § 6 Abs. 1
  • u. v. m.