GOZ Nr. 4080

Gingivektomie, Gingivoplastik, je Parodontium

Punktzahl45 Punkte  
Faktor1,0-fach2,3-fach3,5-fach
Gebühr in €2,53 €5,82 €8,86 €

Kommentar zur Leistungsbeschreibung

Die Gingivektomie beschreibt die Beseitigung/Reduzierung von Zahnfleischtaschen (auch Pseudotaschen) durch Abtragen gingivalen Gewebes, die Gingivoplastik das Modellieren der Zahnfleischoberfläche. Die Gingivektomie geht häufig mit einer Gingivoplastik einher, um eine günstige Außenkontur der Zahnfleischoberfläche zu erzielen. Ziel ist z.B. die Beseitigung hypertrophen/hyperplastischen Gewebes zur Förderung der Selbstreinigung, Verbesserung der Hygienefähigkeit und Reduktion der Plaqueretention. Die Leistung kann auch der Verlängerung der klinischen Krone oder als perioprothetische Maßnahme dienen. Die Nummer ist einmal je Zahn berechnungsfähig, erfolgt eine den Approximalraum zwischen zwei benachbarten Zähnen umfassende Gingivektomie/Gingivoplastik, so berechtigt das zum zweifachen Ansatz der Nummer, da zwei Parodontien therapiert werden. Neben den Nummern 4090 oder 4100 ist die Nummer 4080 nicht ansatzfähig. Gemäß Leistungsbeschreibung ist die Nummer 4080 an einem Implantat nicht berechnungsfähig, da dieses kein Parodontium aufweist. Entsprechende Leistungen sind in Abhängigkeit vom Umfang der Maßnahme mit den Nummern 3070 oder 3080 berechnungsfähig.
Sofern es sich bei der Nummer 4080 um die höchste zuschlagsberechtigte GOZ-Leistung am Behandlungstag handelt und kein Laserzuschlag der GOÄ berechnet wird, löst die Anwendung eines Lasers den Zuschlag nach der Nummer 0120 aus.

Beschluss des Beratungsforums Nr. 61:
Die regelhafte Durchführung einer Gingivektomie oder Gingivoplastik neben einer analog berechneten subgingivalen Instrumentierung ist ohne medizinische Indikation nicht statthaft. Auf Grund medizinischer Notwendigkeit und eigenständiger Indikation kann es jedoch erforderlich sein, neben der subgingivalen Instrumentierung eine mit der Geb.-Nr. 4080 GOZ zu berechnende Gingivektomie oder Gingivoplastik zu erbringen.

Zusätzlicher Aufwand

  • Konkave Wurzeloberflächen
  • Besonders großer Umfang der Maßnahme
  • Erschwernis bei entzündetem Gewebe
  • Starke Blutungsbereitschaft
  • Zusätzlicher Einsatz von Elektrochirurgie
  • Zusätzlicher Einsatz eines Lasers
  • Erschwernis bei der Wundversorgung
  • u. v. m.

Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen

  • Mundhygienestatus GOZ 1000
  • Kontrolle Übungserfolg GOZ 1010
  • Parodontalstatus GOZ 4000
  • Gingival-Index/Parodontal-Index GOZ 4005
  • Anästhesien GOZ 0080 ff.
  • Supragingivale Belagentfernung GOZ 4050 ff.
  • Kontrolle nach Belagentfernung GOZ 4060
  • Beseitigen scharfer Zahnkanten GOZ 4030
  • Besondere Maßnahmen GOZ 2030
  • Politur von Füllungen GOZ 2130
  • Konturieren von Rekonstruktionsrändern GOZ 2320
  • Geschlossene PAR-Therapie GOZ 4070 GOZ 4075
  • Lokalbehandlung von Mundschleimhauterkrankungen GOZ 4020
  • Subgingivale medikamentöse antibakterielle Lokalapplikation GOZ 4025
  • Anwendung Laser GOZ 0120
  • u. v. m.