GOZ Nr. 4090

Lappenoperation, offene Kürettage einschließlich Osteoplastik an einem Frontzahn, je Parodontium

Abrechnungsbestimmung

Neben den Leistungen nach den Nummern 4090 und 4100 sind Leistungen nach den Nummern 4050 bis 4080 in der gleichen Sitzung nicht berechnungsfähig.

Punktzahl180 Punkte  
Faktor1,0-fach2,3-fach3,5-fach
Gebühr in €10,12 €23,28 €35,43 €

Kommentar zur Leistungsbeschreibung

Diese Leistung ist die parodontalchirurgische Therapie im subgingivalen Bereich in einem „offenen“ Verfahren. Sie beinhaltet die teilweise Mobilisierung der beweglichen und ggf. auch der befestigten („attached“) Gingiva (Aufklappung) von der knöchernen Unterlage. Sie folgt in der Regel einer Vorbehandlung und/oder Initialtherapie, z. B. der supragingivalen Zahnstein- und Belagentfernung und/oder der profes-sionellen Zahnreinigung.
Die Leistung beinhaltet vor allem die Entfernung der Konkremente sowie die Reinigung und Glättung der Wurzeloberfläche. Eine ggf. notwendige Gingivakürettage zur Entfernung von Granulationsgewebe gehört ebenfalls zum Leistungsinhalt. Die obligatorische Wurzeloberflächenbearbeitung kann mittels Handinstrumenten oder maschinell/mechanisch erfolgen.
Ggf. erforderliche glättende Korrekturen am Knochen im Sinne einer Osteoplastik sind mit der Leistung abgegolten, ebenfalls sind resektive gingivoplastische Maßnahmen Leistungsbestandteil.
Diese Gebührennummer bezieht sich auf Maßnahmen an Frontzähnen.
Mit der primären Wundversorgung sind gemäß den Abrechnungsbestimmungen zum Abschnitt E sowohl die Reposition des Zugangslappens in seine ursprünglichen Lage, als auch das Aufbringen und ggf. das Fixieren eines Wundverbandes abgegolten. Die Erneuerung in gesonderter Sitzung kann dagegen berechnet werden. Die Materialkosten für den PAR-Wundverband zur Geweberegeneration sind entsprechend den allgemeinen Bestimmungen in jedem Fall berechnungsfähig. Bei dieser Leistung fällt zusätzlich der
OP-Zuschlag nach der Nummer 0500 an, sofern es sich um die höchste zuschlagsfähige Leistung am Operationstag handelt und kein OP-Zuschlag aus der GOÄ zur Berechnung kommt.
Zahnreinigungsmaßnahmen bzw. Kontrollen nach Zahnreinigung nach den Nummern 4050 oder 4060 können in derselben Sitzung nicht berechnet werden.
Geschlossene PAR-Therapie und/oder gingivoplastische Maßnahmen nach den Nummern 4070 und/oder 4080 können in derselben Sitzung ebenfalls nicht berechnet werden. Die Taschensterilisation mit Ozon o. Ä. ist nach § 6 Abs. 1 zu berechnen.
Der Einsatz eines OP-Mikroskops wird nach der Nummer 0110 berechnet.
Der Einsatz eines Lasers wird nach der Nummer 0120 berechnet.

Beschluss des Beratungsforums Nr. 19:
Eine Periimplantitis-Behandlung im offenen Verfahren stellt eine selbstständige Leistung dar und wird gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog berechnet. Aus grundsätzlichen Erwägungen empfiehlt die BZÄK keine konkrete Analoggebühr. Der PKV-Ver- band und die Beihilfeträger halten als Analoggebühr je nach Lokalisation die GOZ-Nr. 4090 bzw. die GOZ-Nr. 4100 für angemessen.

Zusätzlicher Aufwand

  • Erschwerter Zugang bei Zahnengstand
  • Konkave Wurzeloberflächen
  • Therapien an überkronten Zähnen und/oder an extrakoronalen Verbindungselementen
  • Besondere Lappentechnik
  • Umfangreiche Osteoplastik
  • u. v. m.

Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen

  • Parodontalstatus GOZ 4000
  • Gingival-Index/Parodontal-Index GOZ 4005
  • Anästhesien GOZ 0080 ff.
  • Stillen einer übermäßigen Blutung GOZ 3060
  • Beseitigung von Schleimhautbändern GOZ 3210
  • Beseitigen scharfer Zahnkanten GOZ 4030
  • Politur von Füllungen GOZ 2130
  • Konturieren von Rekonstruktionsrändern GOZ 2320
  • Lokalbehandlung von Mundschleimhauterkrankungen an anderer Stelle GOZ 4020
  • Behandlung überempfindlicher Zahnflächen GOZ 2010
  • Lokale Fluoridierung GOZ 1020
  • Subgingivale medikamentöse antibakterielle Lokalapplikation GOZ 4025
  • Auffüllen von parodontalen Knochendefekten GOZ 4110
  • Verlegen eines gestielten Lappens GOZ 4120
  • Stillung einer übermäßigen Blutung, die das typische Maß des Eingriffs übersteigt oder eine Unterbrechung des Eingriffs erfordert
    GOZ 3050
  • Gewinnung und Transplantation von Schleimhaut GOZ 4130
  • Gewinnung und Transplantation von Bindegewebe GOZ 4133
  • Plastische Deckung GOZ 3100
  • Weichteilunterfütterung als selbstständige Maßnahme bei Augmentation GOÄ 2442
  • Verwendung einer Membran GOZ 4138
  • Taschensterilisation mit Ozon o. Ä. GOZ § 6 Abs. 1
  • Odontoplastik GOZ § 6 Abs. 1
  • Vestibulumplastik GOZ 3240
  • Mundvorhofplastik GOÄ 2675 ff.
  • Anwendung OP-Mikroskop GOZ 0110
  • Anwendung Laser GOZ 0120
  • ggf. Zuschlag für ambulantes Operieren nach Abschnitt L
  • u. v. m.