GOZ Nr. 4130
Gewinnung und Transplantation von Schleimhaut, gegebenenfalls einschließlich Versorgung der Entnahmestelle, je Transplantat
Punktzahl | 180 Punkte | ||
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Faktor | 1,0-fach | 2,3-fach | 3,5-fach |
Gebühr in € | 10,12 € | 23,28 € | 35,43 € |
Kommentar zur Leistungsbeschreibung
Die Gebührennummer beschreibt die Transplantation von Gingiva oder anderer Mundschleimhaut, also die Entnahme einschließlich der Versorgung der Entnahmestelle sowie die Schaffung des Transplantatbettes und die Einpflanzung des Transplantats einschließlich dessen Befestigung. Für Schleimhauttransplantate, die die Größe einer Zahnbreite überschreiten, wird die Nr. 2386 GOÄ herangezogen.
Die Maßnahme kann z. B. im Rahmen eines mukogingivalen Eingriffs, bei einer parodontalchirurgischen Therapie oder bei implantologischen Behandlungen erfolgen, z.B. zeit- und ortsgleich mit einer Vestibulumplastik nach GOZ 3240 oder GOÄ 2675.
Werden z.B. von zwei Entnahmestellen zwei Transplantate an einen Zielort transplantiert, ist die Leistung zweimal berechnungsfähig. Erfolgt die Entnahme von zwei Transplantaten an einer Stelle und werden diese an zwei Zielorte transplantiert, ist die Leistung ebenfalls zweimal berechnungsfähig. Maßgeblich ist allein die Anzahl der verwendeten Transplantate.
Die Entnahme kann auf verschiedene Weisen erfolgen, z. B. mittels Skalpell oder Mukotom.
Die Nummer wird nicht für die Transplantation von Bindegewebe angewendet.
Der Einsatz eines OP-Mikroskops wird nach der Nummer 0110 berechnet.
Der Einsatz eines Lasers wird nach der Nummer 0120 berechnet.
Für diese Leistung ist der Zuschlag für ambulantes Operieren nach der Nummer 0500 zusätzlich berechnungsfähig, sofern es sich um die höchste zuschlagsfähige Leistung am Operationstag handelt und kein OP-Zuschlag aus der GOÄ zur Berechnung kommt.
Zusätzlicher Aufwand
- Zusätzlicher instrumenteller Aufwand bei der Entnahme
- Gefährdung von Blutgefäßen bei der Entnahme
- Schwierige Lage der Entnahmestelle
- Schwer zugängliche Empfängerregion
- Schwierige Adaptation
- Mehraufwand bei besonders schwieriger Wundversorgung mit zusätzlichem Parodontalverband.
- u. v. m.
Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen
- Anästhesien GOZ 0080 ff.
- Entfernung harter und weicher Beläge GOZ 4050 ff.
- Parodontalchirurg. Therapie, geschlossen GOZ 4070 ff.
- Lappenoperationen GOZ 4090 ff.
- Stillung einer übermäßigen Blutung, die das typische Maß des Eingriffs übersteigt oder eine Unterbrechung des Eingriffs erfordert
GOZ 3050 - Stillung einer Blutung durch Abbinden oder Umstechen eines Gefäßes oder durch Knochenbolzung GOZ 3060
- Verbandplatte GOÄ 2700
- Anwendung OP-Mikroskop GOZ 0110
- Anwendung Laser GOZ 0120
- Vestibulumplastik GOZ 0120, 3240, GOÄ 2675/2676 oder 2677
- ggf. Zuschlag für ambulantes Operieren nach Abschnitt L
- u. v. m.