GOZ Nr. 4136
Osteoplastik, auch Kronenverlängerung, Tunnelierung oder Ähnliches je Zahn oder Parodontium, auch Implantat, als selbständige Leistung
| Punktzahl | 200 Punkte | ||
|---|---|---|---|
| Faktor | 1,0-fach | 2,3-fach | 3,5-fach |
| Gebühr in € | 11,25 € | 25,87 € | 39,37 € |
Kommentar zur Leistungsbeschreibung
Die Gebührennummer umfasst alle knochenmodellierenden Maßnahmen, die der Therapie am zahntragenden Alveolarfortsatz des Kiefers dienen. Beispielhaft sind dazu die Verlängerung der klinischen Krone durch Abtragung des Limbus alveolaris oder die Öffnung einer Furkation mittels Tunnelierung aufgeführt.
Andere osteoplastische Maßnahmen, insbesondere Maßnahmen größeren Umfangs, z. B. die Entfernung von Exostosen oder Maßnahmen, die der Formung des Prothesenlagers dienen, unterfallen nicht dieser Gebührennummer, sondern werden ggf. nach den Nummer 3230, 3250 oder analog berechnet oder sie sind Leistungsbestandteil anderer Gebührennummern.
Diese Gebührennummer kann nur als selbstständige Leistung berechnet werden. Knochenmodellierende Maßnahmen wie die Formung einer parodontalen Knochentasche im Rahmen einer offenen Parodontaltherapie sind Bestandteil der Nummer 4090 bzw. 4100 und nicht gesondert berechnungsfähig.
Zusätzlicher Aufwand
- Gefährdung von Nachbarstrukturen
- Erschwerter Zugang zum Operationsgebiet
- Tunnelierung an einem dreiwurzeligen Zahn
- u. v. m.
Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen
- Anästhesien GOZ 0080 ff.
- Entfernung harter und weicher Beläge GOZ 4050 ff.
- Exzisionen GOZ 3070/3080
- Stillung einer übermäßigen Blutung, die das typische Maß des Eingriffs übersteigt oder eine Unterbrechung des Eingriffs erfordert
GOZ 3050 - Stillung einer Blutung durch Abbinden oder Umstechen eines Gefäßes oder durch Knochenbolzung GOZ 3060
- Verbandplatte GOÄ 2700
- u. v. m.