GOZ Nr. 4138
Verwendung einer Membran zur Behandlung eines Knochendefektes einschließlich Fixierung, je Zahn, je Implantat
Punktzahl | 220 Punkte | ||
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Faktor | 1,0-fach | 2,3-fach | 3,5-fach |
Gebühr in € | 12,37 € | 28,46 € | 43,31 € |
Kommentar zur Leistungsbeschreibung
Das Einbringen einer Membran dient der Schaffung einer Barriere zwischen Schleimhaut/Bindegewebe und Knochen.
Die Leistung unterstützt die Regeneration des Knochens und vermeidet die ungewollte Bildung von Bindegewebe im Operationsgebiet. Die Maßnahmen umfassen das Anpassen und die Formung der Membran sowie deren Auflagerung und ggf. Befestigung auf dem Defekt. Dabei kann es sich um resorbierbare oder nicht resorbierbare Membranen handeln.
Bei der Behandlung eines parodontalen Knochendefektes zwischen zwei Zähnen und/oder Implantaten kommt die Gebührennummer zweimal zur Anwendung.
Die Leistung kann ggf. auch im Rahmen der zusätzlichen Wundversorgung nach einer Zystenoperation indiziert sein.
Die ggf. notwendige Entfernung der Membran ist nicht Bestandteil der Leistung, sondern wird nach der Nummer 9160 berechnet.
Augmentationen an zahnlosen Kieferabschnitten werden nach der Nummer 9100 berechnet.
Zusätzlicher Aufwand
- Erschwerte Fixierung
- Starke Blutung im Operationsgebiet
- Membranfixierung im Bereich eines mehrwurzeligen Zahns
- Erschwerte Knochentaschentopografie
- u. v. m.
Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen
- Schmerzausschaltung Anästhesien GOZ 0080 ff
- Entfernung harter und weicher Beläge GOZ 4050 ff
- Lappenoperationen GOZ 4090 f
- Plastische Deckung GOZ 3100
- Stillung einer übermäßigen Blutung, die das typische Maß des Eingriffs übersteigt oder eine Unterbrechung des Eingriffs erfordert
GOZ 3050 - Stillung einer Blutung durch Abbinden oder Umstechen eines Gefäßes oder durch Knochenbolzung GOZ 3060
- Verbandplatte GOÄ 2700
- u. v. m.