GOZ Nr. 4150
Kontrolle/Nachbehandlung nach parodontalchirurgischen Maßnahmen, je Zahn, Implantat oder Parodontium
| Punktzahl | 7 Punkte | ||
|---|---|---|---|
| Faktor | 1,0-fach | 2,3-fach | 3,5-fach |
| Gebühr in € | 0,39 € | 0,91 € | 1,38 € |
Kommentar zur Leistungsbeschreibung
Die Leistung betrifft Maßnahmen des Abschnitts E der GOZ. Die Maßnahmen beinhalten in der Regel die Wundkontrolle und ggf. -reinigung und das Entfernen von Fäden, sofern auch parodontalchirurgische Maßnahmen erfolgt sind. Nachbehandlungsmaßnahmen nach sonstigen chirurgischen Leistungen nach den Abschnitten D und K der GOZ werden nicht nach dieser Nummer, sondern nach den Nummern 3290 ff. berechnet und können ggf. mit dieser Leistung zusammen berechnet werden.
Zusätzlicher Aufwand
- Notwendigkeit für mehrere Maßnahmen
- Erschwernis bei Wundinfektion
- Maßnahmenumfang aufgrund des Operationsumfangs
- Erschwerter Zugang zum Operationsgebiet
- Zusätzliche Nahtentfernung
- Entfernung eines Parodontalverbands
- u. v. m.
Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen
- Lokalbehandlg. v. Mundschleimhauterkrankungen GOZ 4020
- Semipermanente Schienung GOZ 7070
- Entfernung harter und weicher Zahnbeläge GOZ 4050
- Behandlung überempfindlicher Zahnflächen GOZ 2010
- subgingivale medikamentöse antibakterielle Lokalapplikation, je Zahn GOZ 4025
- u. v. m.