GOZ Nr. 4150

Kontrolle/Nachbehandlung nach parodontalchirurgischen Maßnahmen, je Zahn, Implantat oder Parodontium

Punktzahl7 Punkte  
Faktor1,0-fach2,3-fach3,5-fach
Gebühr in €0,39 €0,91 €1,38 €

Kommentar zur Leistungsbeschreibung

Die Leistung betrifft Maßnahmen des Abschnitts E der GOZ. Die Maßnahmen beinhalten in der Regel die Wundkontrolle und ggf. -reinigung und das Entfernen von Fäden, sofern auch parodontalchirurgische Maßnahmen erfolgt sind. Nachbehandlungsmaßnahmen nach sonstigen chirurgischen Leistungen nach den Abschnitten D und K der GOZ werden nicht nach dieser Nummer, sondern nach den Nummern 3290 ff. berechnet und können ggf. mit dieser Leistung zusammen berechnet werden.

Zusätzlicher Aufwand

  • Notwendigkeit für mehrere Maßnahmen
  • Erschwernis bei Wundinfektion
  • Maßnahmenumfang aufgrund des Operationsumfangs
  • Erschwerter Zugang zum Operationsgebiet
  • Zusätzliche Nahtentfernung
  • Entfernung eines Parodontalverbands
  • u. v. m.

Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen

  • Lokalbehandlg. v. Mundschleimhauterkrankungen GOZ 4020
  • Semipermanente Schienung GOZ 7070
  • Entfernung harter und weicher Zahnbeläge GOZ 4050
  • Behandlung überempfindlicher Zahnflächen GOZ 2010
  • subgingivale medikamentöse antibakterielle Lokalapplikation, je Zahn GOZ 4025
  • u. v. m.