GOZ Nr. 5070
Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke oder Prothese: Verbindung von Kronen oder Einlagefüllungen durch Brückenglieder, Prothesenspannen oder Stege, je zu überbrückende Spanne oder Freiendsattel
Punktzahl | 400 Punkte | ||
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Faktor | 1,0-fach | 2,3-fach | 3,5-fach |
Gebühr in € | 22,50 € | 51,74 € | 78,74 € |
Kommentar zur Leistungsbeschreibung
Diese Gebührennummer wird für die Versorgung eines teilbezahnten Kiefers mit einer abnehmbaren oder festsitzenden Brücke (verblendet oder unverblendet) im Zusammenhang mit der Anfertigung von Kronen nach den Nummern 5000 bis 5040 oder Einlagefüllungen als Brückenanker nach Nummer 5010 berechnet. Die Nummer 5070 ist je zu überbrückender Spanne oder Sattel, auch Freiendsattel berechnungsfähig. Dies gilt ebenso bei der Versorgung mit einer Teilprothese, auch wenn die Ankerzähne nicht überkront werden. Wird eine Lücke oder Freiendsituation sowohl mit einem Steg, als auch mit einem steggetragenen Brückenglied bzw. Prothesensattel versorgt, kommt die Geb.Nr. 5070 GOZ zweifach zum Ansatz. Nachkontrollen und ggf. Korrekturen im zeitlichen Zusammenhang mit der Behandlung sind Bestandteil der Leistung. Leistungen nach den Nummern 5150 und 5160 sind neben der Nummer 5070 nicht berechnungsfähig. Im Reparaturfall kann neben der Nummer 5070 die Nummer 5260 GOZ berechnet werden, sofern eine Lücke oder Freiendsituation neu versorgt wird. Für den Sonderfall der Berechnung der Nr. 5070 im Zusammenhang mit der 5220 oder 5230 siehe Kommentierung zu diesen Geb.Nrn.
Beschluss des Beratungsforums Nr. 30:
Im Falle einer sattelfreien, rein parodontal abgestützten teleskopierenden Brücke - im Gegensatz zu einer Teleskopprothese - ist die GOZ-Nr. 5210 GOZ nicht zusätzlich zu den GOZ-Nrn. 5040 und 5070 berechnungsfähig.
Zusätzlicher Aufwand
- Erschwertes Vorgehen wegen kurzer klinischer Anker- oder Pfeilerkronen
- Erschwerte Abformung (z. B. Stellungsanomalie, inserierende Bänder, Würgereiz)
- Große Brückenspanne
- Ausgedehnte Prothesensättel oder Stegspannen
- Ungünstige Pfeiler- oder Ankerverteilung
- Erschwertes Vorgehen bei parodontal ungünstigen Verhältnissen
- Erschwertes Vorgehen bei abgesunkenem Biss
- Erschwertes Vorgehen bei dysgnathen Verhältnissen
- Erschwertes Vorgehen im Abrasionsgebiss
- Maßnahmen zur Farbbestimmung
- Individueller Mehraufwand bei zusätzlichen Einproben
- u. v. m.
Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen
- Pfeiler- oder Ankerkronen GOZ 5000 ff.
- Teilprothese mit einfachen gebogenen Halteelementen GOZ 5200
- Modellgussprothese mit gegossenen Halte- und Stützelementen GOZ 5210
- Reparaturmaßnahmen GOZ 5260
- Resektionsprothese GOZ 5330
- Epithese GOZ 5340
- Verwendung eines Verbindungselements GOZ 5080
(Die Nummer 5080 kann nicht angesetzt werden, wenn die Brücke, Prothese oder Teilprothese über Teleskop- oder Konuskronen nach der Nummer 5040 mit dem Restgebiss verbunden ist!) - Abformung mit individuellem Löffel GOZ 2170
- Funktionelle Abformung des OK GOZ 5180
- Funktionelle Abformung des UK GOZ 5190
- Provisorische Brücke im direkten Verfahren, je Brückenspanne oder Freiendsattel GOZ 5140
- Laborgefertigtes Provisorium im indirekten Verfahren, je Brückenglied GOZ 7090
- Beseitigung von scharfen Zahnkanten GOZ 4030
- Beseitigung grober Vorkontakte GOZ 4040
- Funktionsanalytische Leistungen GOZ 8000 ff.
- u. v. m.