GOZ Nr. 5100
Erneuern des Sekundärteils einer Teleskopkrone einschließlich Abformung
Punktzahl | 450 Punkte | ||
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Faktor | 1,0-fach | 2,3-fach | 3,5-fach |
Gebühr in € | 25,31 € | 58,21 € | 88,58 € |
Kommentar zur Leistungsbeschreibung
Die Leistung wird erbracht, wenn ein Außenteleskop erneuert werden muss, das zugehörige Innenteleskop jedoch noch funktionstüchtig ist. Erforderliche Abformungen sowie eine einfache Bissnahme können nicht gesondert berechnet werden. Im Zusammenhang mit dieser Leistung kann auch die Verbindung zum vorhandenen Zahnersatz wiederhergestellt und gesondert berechnet werden. Bei der Anfertigung einer Sekundärkrone ist in der Regel die Verbindung zwischen Primär- und Sekundärkrone neu herzustellen und neben der 5100 mit der Nummer 5080 zusätzlich berechnungsfähig.
Beschluss des Beratungsforums Nr.: 44
Die Erneuerung eines Primärteleskops im Rahmen der Reparatur einer teleskopver-ankerten Versorgung stellt eine selbstständige Leistung dar, die nicht in der GOZ beschrieben ist. Aus grundsätzlichen Erwägungen empfiehlt die BZÄK keine konkrete Analoggebühr. Der PKV-Verband und die Beihilfeträger halten als Analoggebühr die GOZ- Nr. 5000 und ggf. zusätzlich die GOZ-Nr. 5090 für angemessen. Mit der Berechnung sind auch folgende zahnärztliche Leistungen abgegolten: Präparieren des Zahnes oder Implantates, Relationsbestimmung, Abformungen, Einproben, provisorisches Eingliedern, festes Einfügen der Krone, Nachkontrolle und Korrekturen.
Zusätzlicher Aufwand
- Erschwerte Abformung (z. B. Stellungsanomalie, inserierende Bänder, Würgereiz)
- Erschwerte Fixierung des Sekundärteils bei der Abformung wegen Hyperaktivität der Zunge, erhöhtem Speichelfluss oder Würgereiz
- Ungünstige Verteilung der Pfeilerzähne im Restgebiss
- Erschwertes Vorgehen bei parodontal ungünstigen Verhältnissen
- Erschwertes Vorgehen bei abgesunkenem Biss
- Erschwertes Vorgehen bei dysgnathen Verhältnissen
- Erschwertes Vorgehen im Abrasionsgebiss
- u. v. m.
Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen
- Vitalitätsprüfung GOZ 0070
- Abformung mit individuellem Löffel GOZ 5170
- Provisorische Krone GOZ 2270
- Laborgefertigtes Provisorium im indirekten Verfahren, je Zahn GOZ 7080
- Verbindung zwischen neuer Sekundärkrone und vorhandenem Zahnersatz GOZ 5260
- Verbindungselement GOZ 5080
- Herstellung eines neuen herausnehmbaren Zahnersatzes GOZ 5200 ff.
- Wiedereingliederung einer Krone oder Wiederherstellung einer Verblendschale an einem herausnehmbaren Zahnersatz an anderer Stelle GOZ 2310
- Wiederherstellungs- und Unterfütterungsmaßnahmen an herausnehmbarem Zahnersatz GOZ 5250 ff.
- Beseitigung von scharfen Zahnkanten GOZ 4030
- Beseitigung grober Vorkontakte GOZ 4040
- u. v. m.