GOZ Nr. 5150

Versorgung eines Lückengebisses mit Hilfe einer durch Adhäsivtechnik befestigten Brücke, für die erste zu überbrückende Spanne

Punktzahl730 Punkte  
Faktor1,0-fach2,3-fach3,5-fach
Gebühr in €41,06 €94,43 €143,70 €

Kommentar zur Leistungsbeschreibung

Die Adhäsivbrücke (z. B. Marylandbrücke) oder einoder mehrflügelige volkeramische Klebebrücke) stellt eine Form der Versorgung von Schaltlücken dar. Dabei handelt es sich in der Regel um eine minimalinvasive Überbrückung einer Einzelzahnlücke ohne Kronen- oder Teilkronenpräparation.
Die Adhäsivbrücke wird mittels Säureätztechnik befestigt. Die Befestigung kann an einem oder mehreren Nachbarzähnen erfolgen. Dabei stellen Retentionsflügel die Verbindung zwischen dem Brückenkörper und den nicht beschliffenen, konditionierten Ankerzähnen her.
Die Versorgung einer Schaltlücke kann auch mit einem Freiendbrückenglied mittels Verankerung an nur einem Pfeilerzahn erfolgen.
Sofern ein Beschleifen kaufunktionstragender Zahnflächen zur Herstellung der Retention am Pfeilerzahn/-zähnen erforderlich wird, ist anstelle der Nummer 5150 die Nummer 5020 (Teilkrone) oder die Nummer 5010 (Inlay als Brückenanker) in Verbindung mit Nummer 5070 anzusetzen. Teilleistungen werden nach § 6 Abs. 1 und nicht nach der Nummer 5050 oder 5060 berechnet.

Zusätzlicher Aufwand

  • Erschwertes Vorgehen wegen kurzer klinischer Ankerkronen
  • Erschwerte Abformung (z. B. Stellungsanomalie, inserierende Bänder, Würgereiz)
  • Verankerung an mehreren Pfeilerzähnen
  • Erschwerte Farbbestimmung
  • u. v. m.

Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen

  • Weitere Spanne an derselben Adhäsivbrücke GOZ 5160
  • Besondere Maßnahmen GOZ 2030
  • Anlegen von Spanngummi GOZ 2040
  • Abformung mit individuellem Löffel GOZ 5170
  • Fissurenversiegelung GOZ 2000
  • Lokale Fluoridierung GOZ 1020
  • Beseitigung von scharfen Zahnkanten GOZ 4030
  • Beseitigung grober Vorkontakte GOZ 4040
  • u. v. m.