GOZ Nr. 5160

Versorgung eines Lückengebisses nach der Num­mer 5150, für jede weitere zu überbrückende Spanne

Punktzahl360 Punkte  
Faktor1,0-fach2,3-fach3,5-fach
Gebühr in €20,25 €46,57 €70,87 €

Kommentar zur Leistungsbeschreibung

Die Nummer 5160 kann nur in Verbindung mit der Nummer 5150 genutzt werden.
Sie wird berechnet, wenn eine zusammenhängende Adhäsivbrücke eine weitere Spanne überbrückt. Die Leistung kann mehrfach anfallen.

Zusätzlicher Aufwand

  • Erschwertes Vorgehen wegen kurzer klinischer Ankerkronen
  • Erschwerte Abformung (z. B. Stellungsanomalie, inserierende Bänder, Würgereiz)
  • Verankerung an mehreren Pfeilerzähnen
  • Erschwerte Farbbestimmung
  • u. v. m.

Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen

  • Adhäsivbrücke GOZ 5150
  • Weitere Spanne an derselben Adhäsivbrücke GOZ 5160
  • Besondere Maßnahmen GOZ 2030
  • Abformung mit individuellem Löffel GOZ 5170
  • Anlegen von Spanngummi GOZ 2040
  • Fissurenversiegelung GOZ 2000
  • Lokale Fluoridierung GOZ 1020
  • Beseitigung von scharfen Zahnkanten GOZ 4030
  • Beseitigung grober Vorkontakte GOZ 4040
  • u. v. m.