GOZ Nr. 5170
Anatomische Abformung des Kiefers mit individuellem Löffel bei ungünstigen Zahnbogen- und Kieferformen und/oder tief ansetzenden Bändern oder spezielle Abformung zur Remontage, je Kiefer
Punktzahl | 250 Punkte | ||
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Faktor | 1,0-fach | 2,3-fach | 3,5-fach |
Gebühr in € | 14,06 € | 32,34 € | 49,21 € |
Kommentar zur Leistungsbeschreibung
Durch eine anatomische Abformung mit individuellem Löffel ist insbesondere bei ungünstigen Zahnbogen- und Kieferformen und/oder tief ansetzenden Bändern ein hohes Maß an Genauigkeit erzielbar.
Die Individualisierung eines Konfektionslöffels, z. B. durch Abdämmung, Anbringen von Stopps o. Ä. erfüllt die Anforderungen an einen individuellen Löffel. Der individualisierte Abformlöffel kann daher ebenso für eine Abformung nach der Nummer 5170 verwendet werden.
Auch anatomische Abformungen mit individuellen oder individualisierten Teillöffeln erfüllen den Leistungsinhalt der Gebührennummer.
Die Leistung nach der Nummer 5170 kann auch ohne das Vorliegen anatomischer Besonderheiten verwendet werden, sofern eine Abformung mit dem Ziel einer Remontage durchgeführt wird. Die Leistung kann ggf. mehrfach anfallen und daher je notwendiger Abformung berechnet werden. Abformungen mit individuellem Löffel für andere als die in der Leistungsbeschreibung genannten Indikationen sind analog zu berechnen. Die Abdruckdesinfektion ist als zahntechnische Leistung nach § 9 berechnungsfähig. Das hat auch dann zu gelten, wenn die Abformung Leistungsbestandteil einer anderen Leistung und nicht gesondert berechnungsfähig ist.
Zusätzlicher Aufwand
- Erschwerte Abformung beim Vorliegen von Stellungsanomalien, Exostosen, hohem Gaumen, Würgereiz, Makroglossie usw.
- Erschwerte Abformung beim Vorhandensein von festsitzendem Zahnersatz
- u. v. m.
Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen
- Funktionelle Abformung mit individuellem Löffe-lim OK, z. B. bei der Herstellung von Kombinationsersatz im UK, z. B. bei der Herstellung von Kombinationsersatz GOZ 5180
- Funktionelle Abformung mit individuellem Löffel GOZ 5190
- Anfertigung von Kronen und Brücken GOZ 2200 ff., 5000 ff.
- Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen GOZ 8000 ff.
- Wiederherstellung der Funktion eines Verbindungselements GOZ 5090
- Erneuerung des Sekundärteils einer Teleskopkrone GOZ 5100
- Wiedereingliederung einer Brücke nach Wiederherstellung GOZ 5110
- u. v. m.