GOZ Nr. 5180
Funktionelle Abformung des Oberkiefers mit individuellem Löffel
Punktzahl | 450 Punkte | ||
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Faktor | 1,0-fach | 2,3-fach | 3,5-fach |
Gebühr in € | 25,31 € | 58,21 € | 88,58 € |
Kommentar zur Leistungsbeschreibung
Die Durchführung einer funktionellen Abformung ist im Rahmen der Herstellung einer totalen Oberkieferprothese oder einer Oberkiefer-Deckprothese (Cover-Denture) erforderlich. Durch sie wird u. a. der Übergang von beweglicher zu unbeweglicher Schleimhaut dargestellt, um einen Ventilrand herstellen und damit die Saugwirkung einer Prothese erzielen zu können. Als individueller Löffel kann auch eine entsprechend vorbereitete vorhandene Prothese dienen.
Auch bei der Herstellung von Teilprothesen kann eine Funktionsabformung zur Darstellung der Weichgewebe notwendig werden.
Ebenso kann bei der Rebasierung von abnehmbarem Zahnersatz sowie bei Erweiterungen von Prothesen mit funktioneller Randgestaltung die funktionelle Abformung nach dieser Gebührennummer erforderlich werden. Die Abdruckdesinfektion ist als zahntechnische Leistung nach § 9 berechnungsfähig. Das hat auch dann zu gelten, wenn die Abformung Leistungsbestandteil einer anderen Leistung und nicht gesondert berechnungsfähig ist.
Zusätzlicher Aufwand
- Erschwerte Abformung beim Vorliegen von Stellungsanomalien, Exostosen, hohem Gaumen, Schlotterkamm, Würgereiz, Makroglossie usw.
- Erschwerte Abformung bei Kieferkammatrophie
- Erschwerte Abformung bei unter sich gehenden Kieferabschnitten
- Erschwernis bei myodynamischer Abformung
- Erschwernis beim Vorliegen von Mobilitätseinschränkung der Mund-, Kiefer-, Gesichtsmuskulatur
- Erschwerte Abformung beim Vorhandensein von festsitzendem Zahnersatz
- u. v. m.
Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen
- Anatomische Abformungen GOZ 5170
- Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen GOZ 8000 ff.
- Erneuerung des Sekundärteils einer Teleskopkrone GOZ 5100
- u. v. m.